Wer holt die Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung ein – Rechtsanwalt oder Mandant?
Viele Mandanten sind unsicher, wie die Abwicklung eines Rechtsschutzfalles abläuft. Häufig wird davon ausgegangen, dass ihr Fall –
ohne weitere Nachfrage – versichert ist und der sich um
alles kümmern wird. Gerade im macht
es durchaus Sinn eine zu haben, die aber eben nicht für alle Fälle eintritt. Um so wichtiger
ist die Frage, wer nun bei der Rechtsschutzversicherung abklärt, ob die Kosten für eine /Erstberatung im Arbeitsrecht und für den möglichen Prozess übernommen werden.
Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht und Erstberatung
Obwohl ist schon richtig ist, dass sich häufig der um die Klärung, ob z.B. für einen Kündigungsschutzprozess besteht, kümmert, kann es doch Sinn machen, wenn sich
der für die Absicherung der Kosten für die Beratung
im Arbeitsrecht selbst kümmert. Wir haben häufig die Situation, dass die Mandanten, die telefonisch einen Beratungstermin vereinbaren
nur kurz am Telefon andeuten, dass diese eine Rechtsschutzversicherung für das Arbeitsrecht haben und damit die Frage der Kosten der
Beratung geklärt ist. Am Telefon hat der Mandant habe keine Zeit und hält auch eine Diskussion darüber, ob man vorher mal bei der
Rechtsschutz anrufen soll für überflüssig, selbst wenn man dies dem Mandanten anbietet.
Weshalb sollte man aber trotzdem vorher bei der Rechtsschutzversicherung abklären, ob die Kosten für die Beratung durch den Anwalt
gedeckt sind?
Viele Mandanten bekommen ihre Versicherung und so auch die Rechtsschutzversicherung von einem Versicherungsvertreter/ „aufgeschwatzt“. Damit dies
nicht falsch verstanden wird, eine Rechtsschutzversicherung für das Arbeitsrecht macht für in vielen Fällen Sinn, da z.B. ein Kündigungsschutzverfahren mehrere Tausend
Euro kosten kann. Das Problem ist nur ,dass der Versicherungsmakler meist wenig Ahnung von den Bedingungen der
Rechtsschutzversicherung hat und dem Mandanten erzählt, dass diese „immer eingreift“, wenn es sich nur „irgendwie“ um das
Arbeitsrecht handelt. Ruft man dann beim Versicherungsmakler an, erklärt dieser – mangels Kenntnis – meist sofort, dass der Fall
versichert ist. Den Anruf kann sich der Mandant sparen. Es macht vielmehr Sinn direkt bei der Schaden-Hotline der Versicherung
anzurufen. Dort sitzen in der Regel kompetente Personen, die Auskunft darüber geben, ob wenigstens die Beratung im Arbeitsrecht
versichert ist. Kümmert sich der Mandant nicht, dann kann es sein, dass er die Kosten selbst tragen muss.
Was kann passieren?
Ist kommt nicht selten vor, dass z.B. eine besteht und dieser dann dazu führt, dass die Versicherung entweder nur einem kleinen
Teil der Beratungskosten des Rechtsanwalts übernimmt oder der Mandant komplett alles zahlen muss. Die Rechtsberatung durch einen
Rechtsanwalt kostet Geld (die kostenlose Rechtsberatung ist dem Anwalt…
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