Wer nicht hören will…

… muss fühlen.

In einer Sache habe ich zuvor mit einer Schuldnerin vereinbart, dass sie mir ein notarielles Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung zur Sicherung der Forderung abgibt. Der Termin mit dem Notar war bereits vereinbart und ich hatte den Entwurf des Schuldanerkenntnisses bereits vorliegen.

Als ich dann diesen Entwurf mit der Schuldnerin vor dem Termin durchgehen wollte, erklärte sie mir, dass sie nun doch monatliche Raten bezahlen können und wir dann ja das Schuldanerkenntnis nicht bräuchten.

Ich schickte ihr daraufhin eine Teilzahlungsvereinbarung zu, welche sie mir unterschrieben zurückschickte. Die erste Rate wäre demnach zum 05. Juni 2009 fällig gewesen.

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Themen: Notar , Notarielles Schuldanerkenntnis , Teilzahlungsvereinbarung

Erschienen 20. Juni 2009 auf http://www.stuttgart-inkasso.de.

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