Wer nicht hören will muss fühlen

Manchmal sind die Gegner unserer Mandanten schwer zu verstehen. Erst wird sich abfällig und rufschädigend über unseren Mandanten ausgelassen, dann reagiert aber niemand auf unsere sehr kulante Abmahnung. Dann eben nicht. Wird eben das Gericht uns in den nächsten Tagen ein Schreiben ausstellen, das wir dann dem Gegner per Gerichtsvollzieher zustellen: Auch einstweilige Verfügung genannt.

Mal sehen, ob sich dann jemand bewegt. Dabei wollten wir es wirklich gütlich regeln, aber…

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Rechtsgebiet: Persönlichkeitsrecht

Erschienen 31. Oktober 2011 auf http://www.behrmannhaertel.de.

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