Wer erklärt, dass er ein Werk nicht abnehmen will, nimmt es auch nicht ab, selbst wenn er es dann nutzt

Im Fall, den das Oberlandesgericht Stuttgart jetzt entschieden hat, wollte ein Ladeninhaber einen neuen Estrich verlegen lassen - und dieser sollte so aussehen wie in einem Hamburger Restaurant. Der Fußboden dort hatte allerdings schon ein paar Jahre auf dem Buckel, und so gelang es dem beauftragten Unternehmen nicht, diesen "Look" mit dem nunmehr verwendeten "Industriefußbodensystem KOTA-Ferrox" nachzuahmen. Der Ladeninhaber verweigerte daraufhin die Abnahme dieses Werks, nutzte es aber (wohl, um sein Ladengeschäft betreiben zu können). Daraufhin wollte das Fußboden-Unternehmen seinen Lohn haben. Das Gericht entschied mit Urteil vom 19.04.2011, Aktenzeichen: 10 U 116/10 anders: "Eine konkludente Abnahme kommt jedoch nicht in Betracht, wenn die Leistung nur teilweise oder erkennbar vertragswidrig ausgeführt worden ist, weil hier von einer stillschweigenden Billigung der Vertragsleistung durch den Auftraggeber nicht ausgegangen werden kann, selbst wenn eine Inbenutznahme der Bauleistung vorliegt. Zum Zeitpunkt der Ingebrauchnahme hatte die Beklagte bereits Mängel gerügt [...] und die Klägerin erklärt gehabt, „nicht mehr machen“ zu können [...]. Schon die ausdrückliche Erklärung der Beklagten [...], der Boden sei nicht abnahmefähig, er sei optisch mangelhaft und die Nachbesserung sei fehlgeschlagen, schließt eine konkludente Abnahme durch Eröffnung des Ladenlokals am 12.09.2008 aus." Der Ladeninhaber könne auch nicht darauf verwiesen werden, dass durch Abnutzung dieselbe optische Erscheinung wie im älteren Boden des Restaurants herbeigeführt würde. Auf diesen "used look" sei es gerade angekommen. Hier die L…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Lohn , Oberlandesgericht Stuttgart , Restaurants , Werkvertrag , Abnahme

Erschienen 6. Mai 2011 auf http://klawtext.blogspot.com/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Abnahme Ingebrauchnahme Boden: OLG Stuttgart: Konkludente Abnahme nach Erklärung, das Werk nicht abnehmen zu wollen (-)

Juraexamen.info | 6. Mai 2011 — In einem Urteil vom 19.04.2011 (10 U 116/10) hat das OLG Stuttgart entschieden, dass eine konkludente Abnahme nach vorheriger…

OLG Stuttgart: Keine konkludente Abnahme eines Vertragsgegenstands, wenn die Abnahmereife vom Besteller vorher gerügt wurde

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 23. Mai 2011 — OLG Stuttgart Urteil vom 19.4.2011 10 U 116/10 Konkludente Abnahme Bei vielen IT-Projekten kommt es zu Problemen bei der Abnahme d…

Optische Mängel beim Estrichfußboden

Rechtslupe | 11. Mai 2011 — Ist die Frage eines optischen Mangels eines Werks durch Lichtbilder und/oder die technische Begutachtung eines Sachverständigen…

Mangel bleibt Mangel

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden | 17. Juni 2009 — Ist eine Werkleistung mangelhaft, kann der Auftraggeber (= Besteller im Juristendeutsch) dem Auftragnehmer (= Unternehmer) eine…

Beweiserhebung über Abnahme im Bauprozess

Rechtsanwälte Spoth Beyer Reidlingshöfer | 7. September 2010 — Die sog. Abnahme ist für die Parteien eines Bauprozesses von zentraler Bedeutung. Mit ihr erklärt der Auftraggeber, dass er die…

Stellung einer Sicherheit kann auch nach Abnahme verlangt werden

Heinicke und Kollegen | 6. Februar 2005 — BGH vom 22.1.2004, Az. VII ZR 68/03 Unter Geltung der VOB wurde ein Bauunternehmen mit Arbeiten an einem Altenpflegeheim beauftrag…

Bauträgervertrag: Vorgesehene Abnahme durch Sachverständigen des Bauträgers ist unwirksam

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 25. April 2009 — Die in einem Bauträgervertrag vom Bauträger vorformulierte Klausel “Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums erfolgt für die einz…

Architektenrecht: Arglistiges Handeln bei mangelhafter Überwachung der Bauleistung

Baurecht Forum | 18. September 2010 — Die Mängelhaftung des Architekten verjährt in der Regel nach fünf Jahren seit Abnahme der Architektenleistung ( § 634a Abs. 1 N…

Nichterscheinen zur Abnahme = Abnahme

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden | 19. Februar 2008 — Erscheinen die Auftraggeber eines Bauwerkes nicht zum vereinbarten Abnahmetermin, ist von einer konkludenten Abnahme auszugeh…

Konkludente Abnahme beim Baustatiker

Rechtslupe | 16. März 2010 — Die konkludente Abnahme der Tragwerksplanung kann darin liegen, dass der Besteller nach Fertigstellung der Leistung, Bezahlung …

Urteil des 10. Zivilsenats vom 19.4.2011 - 10 U 116/10 -