Wer einmal schlägt, dem glaubt man nicht?

Er kämpft darum, sein Image als Schläger los zu werden: Prinz Ernst August will vor Gericht beweisen, dass er einen Hotelier in Kenia nicht krankenhausreif geschlagen hat. Immer mehr Indizien sprechen für den Welfen.

Er ist ein leibhaftiger Prinz von Hannover und Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Er heißt vollständig Ernst August Albert Paul Otto Rupprecht Oskar Berthold Friedrich-Ferdinand Christian-Ludwig, doch sein langer Name ist besudelt: 2004 war der Prinz vom Landgericht Hannover wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 445.000 Euro verurteilt worden, seitdem ist er vorbestraft. Am kommenden Montag will der 55-…

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Themen: Rechtsprechung (int) , Gefährliche Körperverletzung , Stern , Oskar , Prinz Ernst August , Landgericht Hannover , Herzog , Berthold , Hotelier

Erschienen 14. Juni 2009 auf http://log.handakte.de/.

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