Wer darf Steuern hinterziehen?

Eigentlich niemand. Aber normalerweise wird man für Steuerhinterziehung nur einmal bestraft. Bestimmte Berufsgruppen werden aber doppelt gestraft.

Hinterzieht ein Arbeitnehmer oder normaler Unternehmer Steuern, wird er strafrechtlich belangt. Ist es ein Steuerberater, so verliert er wegen der Unzuverlässigkeit seine Zulassung. Damit wird er auch noch mit Arbeitslosigkeit bestraft. Ähnliches gilt für Wirtschaftsprüfer.

Nun hat interessanterweise das OVG Lüneburg am 14.12.2009 beschlossen, dass ein notorischer Steuerhinterzieher auch nicht Arzt sein darf und entzog ihm die Approbation. Er ist damit als Arzt “unwürdig”. Okay, vielleicht hätte man ihn ja nur noch Steuerhinterzieher behandeln lassen sollen.

Also, Arzt geht nun auch nicht mehr.

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Themen: Unternehmer , Arbeitslosigkeit , Ovg , Approbation , Harz IV
Rechtsgebiet: Steuerrecht

Erschienen 21. Dezember 2009 auf http://www.r-tape.de.

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