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Wer braucht schon Recht in virtuellen Welten?

am 28.11.2007 von http://rechtreal.blogspot.com/

Wer nie einen digitalen Fuß in eine virtuelle Welt oder auch nur ein Computer-Rollenspiel gesetzt hat, wird sich diese Frage unmittelbar stellen. Dazu drei Fälle, die einen unterschiedliches Bedürfnis an Verrechtlichung aufweisen:Die Notwendigkeit des Rechts drängt sich auf, wenn es um Auswirkungen auf die reale Umwelt geht: Die bekannten Fälle der Kinderpornografie in Second Life bedürfen natürlich einer Sanktion.Weniger deutlich, aber immernoch nachvollziehbar dürfte folgender Fall sein: Ein Unternehmer kreiert ein virtuelles Bett, das bestimmte erotische Funktionen erfüllen soll. Dazu hat er Programmierer und Designer eingestellt. Er richtet es - gemäß den Spielregeln - so ein, dass das Bett nur gekauft, nicht aber kopiert werden kann. Nun knackt ein anderer Nutzer den Kopierschutz und verkauft das Bett unter Wert. Die Geschäftseinbuße ist sehr real - unabhängig davon, wann sich der Hersteller dazu entschließt, seine virtuellen Gewinne in Euro oder Dollar einzuwechseln. (Der Fall basiert auf Eros LL.C ./. John Doe et. al. - vgl. dazu Geis/Geis, Computer und Recht 2007, S. 723.)Nun der zweifelhafte Extremfall: Ein virtueller Gegenstand (ein Schwert etwa) wird in der virtuellen Welt regelwidrig zerstört oder gestohlen. Die AGB verbieten den Handel mit Gegenständen, d.h. eine Einbuße von schützenswertem Gewinn erfolgt nicht. …

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