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Wer aus einem Grundstück ausfährt, der haftet

am 03.02.2006 von http://www.strafblog.de

Wie uns das OLG Köln nunmehr belehrt hat, haftet derjenige, der aus einem Grundstück ausfährt, grundsätzlich dafür, dass bei diesem Vorgang niemand zu Schaden kommt. Passiert trotzdem ein Unfall, spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Ausfahrenden. Im konkreten Fall hatte der betroffene PKW-Fahrer seinen Wagen aus der Grundstücksausfahrt kommend bereits soweit auf die Straße gesetzt, dass er fast die Hälfte der Fahrbahn blockierte. Dann hatte er in dieser Position 2 bis 3 Minuten auf seine Frau gewartet, die mitfahren wollte. Der Fahrer eines anderen PKW sah das Fahrzeug zu spät und konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen, so dass es zur Kollison kam. Das OLG hat dem Ausfahrenden 3/5 des Schadens zugerechnet, der andere blieb auf 2/5 sitzen (OLG Köln, DAR 2006,27).

Anmerkung:

Wer die Frauen kennt, müsste doch wissen, dass es oft ein bißchen länger dauert, oder?

Autor: RA Oliver Maier

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