Wer alles nicht Bundestagsabgeordneter sein darf
am 10.11.2005 von http://rafranke.blogspot.com
Mitgliedern des Bundestages, die Mitglieder der Bundesregierung sind, ist es untersagt, ein anderes besoldetes Amt bzw. Gewerbe oder einen Beruf auszuüben (Art. 66 GG). Die Abgeordneten, die Mitglieder des Gemeinsamen Ausschuss sind, dürfen nicht der Bundesregierung angehören (Art. 53a Abs. 1 Satz 2 GG).
Das Grundgesetz (GG) selbst erklärt lediglich, dass Beamte, Angestellte des öffentlichen Dienstes und Richter nur beschränkt wählbar sind (Art. 137 GG).Das Amt des Bundespräsidenten (Art. 55 GG) und die Ämter der Richter am Bundesverfassungsgericht (Art. 94 GG) sind mit dem Bundestagsmandat unvereinbar.
Mit dem Bundestagsmandat unvereinbar sind auch die Ämter des Wehrbeauftragten (§ 14 Gesetz über den Wehrbeauftragten), des Bundesbeauftragten für den Datenschutz (§ 18 Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung), des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik …
Stasi-Unterlagen-Gesetz
Handakte WebLAWg / Wie mit den von der Stasi erstellten Dossiers über Personen umgegangen werden muss, regelt seit 1991 das Stasi-Unterlagengesetz. Damals wurde auch die Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen eingerichtet, die über die Dokumente wa…
Website der Birthler-Behörde
LAWgical / Zum heutigen Tag der Deutschen Einheit möchten wir auf das Web-Angebot der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU, besser bekannt als Birthler-Behörde) hinweisen.…
1 BvR 1982/01 vom 27.02.2007
BVerfG / Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob die zum Fortbestand von Verwaltungsentscheidungen der Deutschen Demokratischen Republik nach der Herstellung der Deutschen Einheit in Art. 19 des Einigungsvertrages getroffene Regelung in ihrer Ausleg…
Steuerbelastung deutscher Kapitalgesellschaften
Blickpunkt Recht & Steuern / Deutsche Kapitalgesellschaften liegen bei der effektiven Steuerbelastung innerhalb von zwölf EU-Staaten, die der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung untersucht hat, auf Platz zwei. Werde noch die Ebene der An…
Steuerbelastung deutscher Kapitalgesellschaften
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1 BvL 3/98, 1 BvL 9/02, 1 BvL 2/03 vom 23.06.2004
BVerfG / Die zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Verfahren betreffen die Überleitung von Renten aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der Deutschen Demokratischen Republik in die gesetzliche Rentenversicherung des wiedervereinigten Deutschlands. Geg…
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Internetauftritt des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage der Bundesrepublik" /> <meta name="keywords" content="Gutachten,Wirtschaft,Sachverstaendigenrat,Wirtschaftsgutachten" /&g…
