“Wer die Akte nicht kennt, kann nicht mitfeiern”

Am vergangenen Donnerstag fand im “Buback-Prozess” gegen Verena Becker dann doch noch eine Vernehmung des Bundesanwalts a. D. Pfaff statt. Und zwar als Videovernehmung aus Berlin. Die Vernehmung war mehr Fragen auf, als sie beantwortete. Jedenfalls für mich. Der Senat schien dagegen zufrieden. Sollte ich es also auch sein?

Es fing schon mit vermeintlichen Kleinigkeiten an: Bundesanwalt a. D. Wolfgang Pfaff erklärte, er sei im Oktober 1977 an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe gekommen. Die Entführung der Lufthansa-Machine Landshut sei im Gange gewesen, deren Kapitän Schumann gerade ermordet worden. Sein Tod sei der erste Fall gewesen, den man ihm übertragen habe.

Dem regelmäßigen Leser dieses Blogs mag der Widerspruch zu meiner Behauptung auffallen, Pfaff habe mir einmal erzählt, der Gründonnerstag 1977 sei sein erster Tag in Karlsruhe gewesen. Erinnere ich also nach wenigen Jahren falsch? Oder erzählte mir Pfaff etwas anderes, als dem Gericht? Oder irrte sich Pfaff im Gespräch mit mir? Egal, geradezu eine Lapalie, mag man denken. Und das wäre sicher richtig, wenn es der einzige Widerspruch in der Aussage wäre.

Wolfgang Pfaff erkläre also dem Senat, er sei am Gründonnerstag 1977 in der hessischen Staatskanzlei in Wiesbaden gewesen, habe dort von Bubacks Tod erfahren und in einer sehr emotionalen Entscheidung beschlossen, als Leiter der Stattskanzlei seine “Rückfahrkarte an die Bundesanwaltschaft” zu ziehen. Pfaff deutete es nur an, aber es mag ihm bei der Entscheidung beeinflusst haben, dass seit einigen Monaten nicht mehr Albert Osswald (SPD) hessischer Ministerpräsident war, sondern nach dem Rücktritt Osswalds wegen des Helaba-Skandals Holger Börner (SPD).

Zurück an der Bundesanwaltschaft sei er mit dem Aufbau des “Fahndungsreferates” betraut worden: Erst als Oberstaatsanwalt, später als Bundesanwalt habe er die Fahndung nach den Terroristen koordiniert: “Rasterfahndung, Zielfahndung, alles was dazu gehört”. Dabei habe er aber immer “nach vorn” ermittelt und sich nie “retrograd” um bereits Geschehens gekümmert. Deswegen habe er auch nie etwas von Ermittlungen im Mordfall Buback erfahren, so Pfaff. “Mich haben alte Vorgänge, so krass das klingen mag, nicht interessiert!”.

Ein bemerkenswerter Satz für einen Ermittler, dem der Tod des Behördenchefs so nahe geht, dass er als Leiter der Staatskanzlei in Wiesbaden wieder nach Karlsruhe wechselt.

Und die Folkerts-Anklage? Die habe er doch vor Gericht für die Bundesanwaltschaft vertreten, wurde Pfaff am Donnerstag vom Vorsitzenden gefragt. Ja, sagte Pfaff. Aber nur vertreten, nicht verfasst, nicht ermittelt. Und als Folkertts dann 2007 sagte, er sei es nicht gewesen? “Das habe ich zur Kenntnis genommen, aber keine Aktivitäten unternommen”, antwortete Pfaff. “Hat es Sie denn nicht gekümmert?”, wollte Hermann Wieland wissen. “Folkerts hat mich in der Verhandlung bedroht. Ich habe mich de…

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Themen: Berlin , Wiesbaden , Raf , Spd , Verfassungsschutz , Lufthansa , Stuttgart , Olg Stuttgart , Landshut , Wieland , Pfaff , Buback , Helaba , Bundesanwaltschaft , Verena Becker , Mordfall Buback

Erschienen 16. Januar 2012 auf http://www.swr.de/blog/terrorismus.

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