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Wer abgemahnt wird, hat Pech gehabt

am 10.02.2006 von http://log.handakte.de/

Arbeitnehmer, die eine Abmahnung erhalten, können zwar deren Berechtigung durch eine Klage überprüfen lassen.
In einem neuen Urteil hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein allerdings den Maßstab der richterlichen Überprüfung beschränkt: So wurde nicht untersucht, ob die Abmahnung eine Überreaktion darstellte, ebenso wenig wie die Frage, ob andere …

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