Wer abgemahnt wird, hat Pech gehabt

Arbeitnehmer, die eine Abmahnung erhalten, können zwar deren Berechtigung durch eine Klage überprüfen lassen.

In einem neuen Urteil hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein allerdings den Maßstab der richterlichen Überprüfung beschränkt: So wurde nicht untersucht, ob die Abmahnung eine Überreaktion darstellte, ebenso wenig wie die Frage, ob andere Mitarbeiter in vergleic…

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Themen: Schleswig Holstein

Erschienen 10. Februar 2006 auf http://log.handakte.de/.

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Pressestelle des Landesarbeitsgerichts Schleswig