Wenn die Software den Fehler macht

Viele WEG-Jahresabrechnungen enthalten eine fehlerhafte Aufstellung über die Entwicklung der Instanhaltungsrücklage. Vielfach ist dies bereits dem Umstand geschuldet, dass die Software der Verwaltungsunternehmen eine der neuen Rechtsprechung des BGH entsprechende Auswertung gar nicht vorgesehen hat.

Dies kann in einem Beschlussanfechtungsverfahren jedoch nicht erfolgreich eingewendet werden. Der Verwalter muss solche Softwarefehler notfalls “von Hand” ausbessern. Dies hat der BGH kürzlich entschieden. Dort war die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage als “Ausgabe” gebucht worden. Dies führt dazu, dass die gesamte Abrechnung nicht plausibel und nachvollziehbar ist und die Beschlussansfechtung von Erfol…

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Themen: Software , Instandhaltungsrücklage , Instandsetzungsrücklage
Rechtsgebiet: Wohnungseigentumsrecht

Erschienen 29. September 2011 auf http://www.ra-sawal.de/Wordpress.

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