Wenn Richter(innen) keine Lust haben…

…kann man das auch deutlich in den Entscheidungen lesen.

In einer einstweiligen Verfügungssache hatte das Amtsgericht den Antrag auf Erlass einer solchen abgelehnt. Das Landgericht erließ dann die Verfügung. Dagegen legte die Verfügungsbeklagte Widerspruch ein.

Zunächst stritt sich das Amtsgericht um die Zuständigkeit. Es fühlte sich eben nicht zuständig und verwies an das Landgericht. Das hielt natürlich das Amtsgericht für zuständig, denn das hatte ja den ursprünglichen Antrag abgelehnt, also in der Sache entschieden. Das durch das Landegericht belästigte angerufene Oberlandesgericht sah das genau so und gab den Fall mit deutlichen Worten an das Amtsgericht zurück.

Zwischenzeitlich waren durch diesen Hickhack mehrere Monate verstrichen.

Nun entschied das Amtsgericht eben doch. Die erlassene Verfügung wird aufgehoben.

Als Grund wird angegeben, dass ja nun schon soviel Zeit verstrichen sei, dass keine Eilbedürftigkeit mehr bestehe. Dass die Zeit aber durch den sinnlosen Zuständigkeitsstreit des Amtsgerichtes verplempert wurde, wird nicht erwähnt.

Im übrigen bestünde auch kein Verfügungsgrund. Der Verfügungsgrund ist, dass die Verfügungsbeklagte ihr Verhalten wiederholen könnte. Aber seit der Aufforderung zur Abgabe der Unterlassungserklär…

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Themen: Amtsgericht , Entscheidungen , Landgericht , Ledig

Erschienen 9. August 2010 auf http://www.r-tape.de.

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