Wenn ProSieben nächtens klingelt…………
Jus@Publicum | 26. April 2012 — Über die Freiheiten © Liz Collet Während der Tage eines Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie in Berlin v…
Über die Freiheiten © Liz Collet
Während der Tage eines Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie in Berlin vor einigen Jahren gab es am Ende eines langen Kongresstages irgendwo in Berlin im Fadenkreuz zwischen Gendarmenmarkt, Unter den Linden, dem Bahnhof Friedrichstrasse, der Charité, einem hübschen kleinen Restaurant namens Kartoffelkeller und ein paar anderen Ecken, die im Frühling in Berlin zu lauen Abendspaziergängen verführen, eine ungeklärte Serie von Klingelstreichen. Aktenkundig wurden diese nicht, da ausser der Tatsache, dass ein Chirurg etwas unerwartet und unfreiwillig schnell laufen zu lernen gezwungen war, keine Folgen oder gar weiterer Schaden damit verbunden war. Abgesehen vielleicht von leichter Atemnot des in Klingelstreichen gänzlich Ungeübten. Und Heiterkeitsanfalles. Aber wie es doch Ärzte gern selbst proklamieren: Lachen ist gesund. Auch wenn sie es selbst als unerwartete Medizin von anwaltlicher Seite verabreicht erhalten. Daraus könnte man manche Schlussfolgerungen ziehen. Wie etwa: Anwälte sollten keinen Zugang zu Chirurgenkongressen oder zu Berlin erhalten, wenn Chirurgenkongresse dort stattfinden. Sie treiben Unfung und verleiten zu solchem. Oder: Der Besuch von netten Lokalen wie eines Kartoffelkellers hat lebensmittelrechtlich möglicherweise noch völlig unerforschte Nebenwirkungen. Vielleicht haben auch einfach Lektionen, die Grossväter ihren Enkelinnen ausser dem Mühle- oder Kartenspiel beibringen erstaunlich langanhaltenden Nachwirkungen. Man hat gerüchteweise auch in Schwabing eine Reihe von Jahren zuvor von solchen Streichen gehört, die ebenfalls völlig ungeklärt blieben. Vielleicht liegt auch manches einfach am Frühling in Berlin. Und der Isarmetropole. Und allemal längst über beidem der milde Tatbestand der Verjährung, hinter dem manchmal die hübschesten Geschichten geschrieben stehen. Anders als dann jedenfalls, wenn ProSieben nächtens klingelt………………sieht sich nicht nur der eine oder andere ungewollt im Schlafanzug Kamerateams gegenüber. Sondern landen solche Geschichten manchmal auch bei einem der Bundesgerichte. So in einem Revisionsverfahren, das beim Bundesverwalrungsgericht zu entscheiden ist. In diesem gegen die Medienanstalt Berlin-Brandenburg geführten Rechtsstreit geht es um Folgendes:Die Klägerin betreibt den Fernsehsender ProSieben, der in seinem Programm die Sendereihe “TV total” ausstrahlt. Innerhalb dieser Sendungen gab es Beiträge mit dem Titel “Bimmel-Bingo”. Dabei klingelte ein Kamerateam unangekündigt nachts an Haustüren von Einfamilienhäusern, um deren Bewohner zu wecken und sie dadurch zur Mitwirkung an der Sendung zu bewegen, dass ihnen für das Erraten eines von drei – zumeist drastisch ihre Verärgerung ausdrückenden – vorgegebenen Begrüßungssätzen ein Geldgewinn in Aussicht gestellt wurde. Hierbei wurde… » Vollständiger ArtikelErschienen 26. April 2012 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.
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