Wenn "Otto" anruft ist nicht immer "Otto" dran

Wenn "Otto" anruft ist nicht immer "Otto" dran Verbraucherzentrale Thüringen warnt vor neuer Abzockfalle eines Gewinneintragungsdienstes Vorsicht, wenn am Telefon von einer Teilnahme an Gewinnspielen die Rede ist. Wer sich darauf einlässt, kann am Ende der Geprellte sein. Vermeintliche Ansprüche werden nicht über separate Rechnungen, sondern direkt über die Telefonrechnung geltend macht. Die Verbraucherzentrale Thüringen fordert in diesem Zusammenhang erneut eine wirksame gesetzliche Regelung in Form einer Bestätigungslösung, die untergeschobene Verträge verhindern soll. Bereits im Oktober warnte die Verbraucherzentrale Thüringen vor dieser Abzockmasche. Derzeit gibt es vermehrt Anfragen über einen sogenannten "Otto-Service", der am Telefon Einkaufgutscheine sowie die Teilnahme an Gewinnspielen versprechen soll. Zunächst vermuten die Betroffenen, dass hinter dem Anrufer ein bekanntes Versandhaus steht. Die böse Überraschung kommt mit der nächsten Telefonrechnung. Dabei stellt sich heraus, dass Verbraucher auf einen Gewinneintragungsdienst hereingefallen sind. So können sich Betroffene wehren: Leider ist es immer noch so, dass Verbraucher selbst gegen untergeschobene Verträge aktiv werden müssen. Widersprechen Sie der Telefonrechnung und begleichen Sie lediglich den unstreitigen Betrag. Teilen Sie der Deutschen Telekom AG mit, wie der Anbieter vorgegangen ist, und dass Sie sich gegen die unberechtigte Forderung wehren werden. Auf eine Mahnung sollten Sie reagieren. Fordern Sie vom Anbieter einen Nachweis über den angeblich wirksamen Vertrag. Zudem sollte vorsorglich der behauptete Vertrag widerrufen und angefochten werden. Unerbetene Werbeanrufe in allen Schattierungen scheinen auch…

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Themen: Rechnungen , Rede , Regelung , Handwerk , Verbraucherzentrale , Wennottoanruft_ist_nicht_immerottodran

Erschienen 30. November 2010 auf http://verbraucherrecht.blogg.de/.

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