Wenn Nebgen BILD ist, sind wir auch BILD, oder wir sind es beide nicht….

Der Artikel der FAZ über das Blogen in Deutschland beschäftigt ja nun schon seit einigen Tagen die Blogs (vgl. hier und hier). Nun hat auch “Recht verkehrt” sich zu Wort gemeldet. Allerdings: Ich kann mit seiner Einschätzung , wenn ich ihn richtig verstehe, nicht konform gehen. Und der offenbar gezogene Vergleich der Topn-10-Blogs zur BILD-Zeitung leuchtet mir nun gar nicht ein (dem Kollegen Nebgen – glaube ich – auch nicht).

Ich wiederhole hier das, was ich bei dem Kollegen schon als Kommentag geschrieben habe: Zunächst: Vielleicht stört “Recht verkehrt” ja auch nur der eigene sein Ranking-Platz .

Ernsthaft. Ich bleibe dabei: Bei Blogs kommt es m.E. auf die Mischung und wie ich juristische Inhalte – welche auch immer – rüberbringe. Und da spielt die Überschrift schon eine Rolle. Die Überschrift: “Das OLG Celle äußert sich zur Anwaltshaftung” wird es nicht bringen, fasse ich es reißerischer (Oh Gott, also wie die BILD-Zeitung) wie “Verteidigung ist kein “betreutes Wohnen” oder: Ein bißchen muss man auch schon selber tun, und wenn nicht: Kein Rechtsanwaltsregress wegen unterbliebenen Gnadenerweises.” dann scheint es die Leser zu interessieren, jedenfalls interessiere ich sie so, dass sie anklicken. Das hat doch nichts mit Ranking zu tun,…

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Themen: Deutschland , Marketing , Blogkultur

Erschienen 21. Juli 2010 auf http://blog.strafrecht-online.de.

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