Wenn Juristen den Konjunktiv nicht hätten
am 02.12.2007 von http://www.unfehlbar.net
Ist es vielleicht eine rhetorische Trickserei, wenn Juristen beim Begründen mit dem Konjunktiv irrealis arbeiten?
Die Frage habe ich mir neulich in einem Strafverfahren wegen versuchten Totschlags gestellt. Ein Schöffe meinte, es sei doch nur Zufall, dass die Tat im Versuch stecken geblieben sei. Hätte der Täter zufällig ein besseres Tatwerkzeug gegriffen, dann läge jetzt eine Leiche vor uns.
Klingt wie eine Begründung für den Tötungsvorsatz. Doch ist es das? Der Kurs “Logik für Juristen” damals war mir zwar etwas zu hoch, ich versuche es aber trotzdem mal:
Die Aussage, unter Voraussetzung A wäre es hypothetisch zu Folge B gekommen kann man zunächst eigentlich gar nicht treffen, weil die Voraussetzung A ja gerade nicht gegeben waren. Man kann also auch nicht sehen, ob tatsächlich Folge B eintritt. Man kann nur eines tun: Man kann auf Voraussetzung A eine bekannte Gesetzmäßigkeit anwenden. “Hätte ich den Stift losgelassen, wäre er runtergefallen.” — Das kann ich behaupten, weil ich weiß, dass auf den Stift Gravitation wirkt und Stifte unter dem Einfluss von Gravitation beim Loslassen nach unten fallen.
Ob wir eine Leiche hätten, wenn der Täter ein besseres Tatwerkzeug gegriffen hätte können wir aber nur beantworten, wenn wir die anwendbare Gesetzmäßigkeit dahinter kennen. Und was ist diese Gesetzmäßigkeit? Ich würde sagen: “Täter mit Tötungsvorsatz töten, wenn sie können.”. Doch die Frage, ob der Täter in der konkreten Situation einen endgültigen Tatentschluss überhaupt gefasst hatte — ob also die angewendete Gesetzmäßigkeit gilt — und er die Tat deswegen auch vollendet hätte ist ja gerade, was es zu begründen …
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