Wenn das Jugendamt Geld haben will

Eine Mandantin von mir ist alleinerziehende Mutter. Da der Vater des Kindes zunächst keinen Unterhalt bezahlen konnte, beantragte sie beim zuständigen Jugendamt Unterhaltsvorschuss, der ihr auch gewährt wurde. Bald änderte sich jedoch die Einkommenslage des Kindsvaters. Der Sachbearbeiter des Jugendamtes sagte dem Vater jedoch, er müsse den Unterhalt weiterhin an das Jugendamt überweisen, was er auch in voller Höhe tat. Das Amt selber überwies den Unterhalt an die Mutter. Soweit so gut. Nun fordert das Jugendamt jedoch von der Mutter über 4.500 € zurück, mit dem Rückforderungsbescheid wird die Mandantin im Übrigen gleich in Verzug gesetzt, wie das gehen soll bleibt bisher im Dunkeln. Als Begründung wird ausgeführt, jene habe das vergangene Jahr, in dem übrigens der Vater bereits den vollen Unterhalt an das Jugendamt gezahlt hatte, zu unrecht Unterhaltsvorschuss kassiert. Eine Vorschussleistung hat also faktisch gar nicht statt gefunden. Mit diesem Rückforderungsbescheid kam die Mandantin zu mir und ich erhebe fristgerecht Widerspruch. Nun erhalte ich einen Widerspruchsbescheid. Darin wird festgestellt, dass meinem Widerspruch nicht abgeholfen wird und die Kosten des Widerspruchsverfahrens durch meine Mandantin zu tragen seien. Gleichwohl werden jetzt nur noch rund 500 € zurückgefordert, also etwa 4.000 € weniger, als z…

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Themen: Jugendamt
Rechtsgebiet: Familienrecht

Erschienen 11. Januar 2011 auf http://strafverteidiger-feltus.blogspot.com.

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