Wenn das Jobcenter den Mund nicht halten kann…
Erhalten Arbeitslose Hartz-IV-Leistungen, darf das dies nicht einfach herum erzählen. Denn auch Arbeitslosengeld-II-Bezieher können sich auf den
gesetzlich verankerten Sozialdatenschutz berufen, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) am Mittwoch, 25.01.2012, in Kassel (AZ: B 14
AS 65/11 R). Bei einer unzulässigen Preisgabe der Daten werde deren Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, so der
14. Senat.
Geklagt hatte ein Ehepaar, welches mit Kindern und Enkelkindern in einem Mietshaus in der Nähe von lebte. Das Paar erhielt vom Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald aufstockende
Hartz-IV-Leistungen. Als sie von ihrem Vermieter für ihr bewohntes Haus eine Eigenbedarfskündigung erhielten, suchten sie sich eine
neue Bleibe in einem Nachbarort. Die dort fällige
in Höhe von 1.700,00 € sollte das Jobcenter darlehensweise vorstrecken. Gleichzeitig beantragten sie für die neue Wohnung Schränke
für die Kinder, da in der alten Wohnung Einbauschränke vorhanden waren, die sie nicht mitnehmen konnten.
Die Behörde wollte die fällige Kaution jedoch auch darlehensweise nicht übernehmen. Die Hartz-IV-Bezieher könnten ja das Geld für die
noch ausstehende Kaution aus dem alten Mietvertrag verwenden. Die Arbeitslosengeld-II-Empfänger erhoben dagegen Widerspruch und
führten an, dass ihr alter Vermieter die Kaution erst nach einer sechsmonatigen Prüffrist auszahlen müsse. Die Mietkaution für die
neue Wohnung sei aber umgehend fällig.
Daraufhin schrieb das Jobcenter den alten Vermieter an und fragte nach, wann die Kaution ausbezahlt wird. Dieser erfuhr damit, dass
die Kläger im Hartz-IV-Bezug stehen. Auch zur Frage, ob in der alten Wohnung tatsächlich Einbauschränke vorhanden waren, telefonierte
ein Jobcenter-Mitarbeiter mehrmals mit dem Vermieter.
Die Arbeitslosengeld-II-Bezieher hielten dies für rechtswidrig. Die Behörde dürfe nicht einfach ohne ihre Zustimmung Dritten
preisgeben, dass sie Hartz IV erhalten. Durch das Vorgehen des Jobcenters wisse jetzt jeder im Ort, dass sie Arbeitslosengeld II
bekommen. Sie seien „Hohn…
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