WENN ICH DICH …
am 31.03.2006 von http://www.lawblog.de
“Wenn ich dich draußen erwische, breche ich dir die Beine.”
Sagte ein Kurierfahrer zu seinem Vorgesetzten.
Die Anwältin des Kurierfahrers zeigte sich heute Morgen am Arbeitsgericht erstaunt, dass so eine Äußerung eine ordentliche Kündigung rechtfertigen kann. Die Richterin stimmte ihr zu: “Ja, eigentlich ist das ein glasklarer Grund für eine fristlose Kündigung.”
Das wiederum war nicht exakt das, was die Anwältin gemeint hatte. Aber letztlich …
Merksätze für Arbeitgeber
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Neue Briefmarken
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Einhaltung der Kündigungsfrist kann ohne Klagefrist verlangt werden
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Anwaltswitz: Das Mädchen und der Anwalt
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Arbeitsgericht Frankfurt/Main: Hitler-Gruß am Arbeitsplatz rechtfertigt verhaltensbedingte Kündigung, Urt. v. 08.01.2008, Az. 1 Ca 7033/07
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