Wenn (Hobby)Köche sich streiten

Bei einem Streit zwischen Köchen erwartet man eher etwas im Zusammenhang mit – wo schmeckt es besser oder welcher Stern ist berechtigt – aber im konkreten Fall stritten sich zwei Onlineplattformen, die jeweils Rezepte veröffentlichen.

Einerseits handelt es sich um die Webseite Marions-Kochbuch.de auf der verschiede Rezepte mit Fotos veröffentlicht werden und anderseits die Community chefkoch.de, auf welcher User eigene Rezepte veröffentlichen können und diese durch Fotos oder Meinungen ergänzt werden können.

Auf letzterer Seite war es mehrfach vorkommen, dass User Bilder hochgeladen hatten, die von der Seite Marions-Kochbuch.de kopiert wurden waren. Die Betreiber von Marions-Kochbuch.de haben sich zudem zwischenzeitlich auch schon den Ruf von Massenabmahnern erarbeitet, da Sie sehr konsequent gegen die Übernahme der eigenen Bilder auf fremden Seiten vorgegangen sind. Das kritische in diesem Fall war bzw. ist wohl, dass die oft sehr einfachen Darstellungen verschiedener Lebensmittel oder Gerichte im Netz vom Betreiber der Webseite breit gestreut wurden waren und daher der unbedarfte User dazu verleitet wurde, diese zu verwenden.

In dem Verfahren was nun der BGH zu entscheiden hatte ging es primär um die Frage, ob die Betreiber von chefkoch.de für die Uploads ihrer Nutzer auf der Webseite haften. Dabei wurde seitens der Richter im Gegensatz zu anderen Urteilen, in denen es um die Haftung der Webseitenbetreiber ging, durch die Zurückweisung der Revision eine Haftung der Betreiber bejaht.

Aber bevor nun unter Webseitenbetreiber Panic ausbricht müssen die Besonderheiten des Falls berücksichtigt werden, denn die Richter haben ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Betreiber kein Auktionshaus oder ein elektronischer Marktplatz bzw. ein Forum sind – für diese würde das Gericht wohl anders entschieden haben. Seitens der Richter wurde darauf verwiesen, dass die Betreiber von chefkoch.de sich den Inhalt, den die User uploaden und damit auch die Fotos, die möglicherweise die Rechte Dritter verletzen zu eigen machen. Es wird auf der Webseite ausdrücklich darauf verwiesen, dass eine Prüfung erfolgt und damit die Verantwortung für die Beiträge durch die Betreiber übernommen wird. Der eigentliche Verfasser wird lediglich noch mit seinem Useralias erwähnt. Zusätzlich lässt sich chefkoch.de vom Nutzer sämtliche Nutzungsrechte für eine weitere Verwertung auch durch Dritte übertragen.

In den vom BGH in seiner Entscheidung vom 12. November 2009 (Az.: I ZR 166/07) relevanten Fällen gingen die Richter davon aus, dass chefkoch.de seinen Prüfpflichten nicht ausreichend nachgekommen ist und die von den Vorinstanzen festgestellten Unter…

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Themen: Abmahnung , Schadenersatz , Bundesgerichtshof , Unterlassungsanspruch , Chefkoch , Streit , Stern , Marions Kochbuch , Fotos , Urheberecht , Massenabmahnung

Erschienen 14. November 2009 auf http://blog.f-200.com.

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