Anrede Richter Bei Verhandlung: Richteranreden. Oder: was bleibt?
Der Rechthaber | 3. Juni 2009 — Ich fand “Frau Vorsitzende” oder “Herr Vorsitzender” als Anrede für die Richterin bzw. den Richter in einer Verhandlung immer d…
In Zeiten wie heute sollte man meinen, dass Gleichstellung selbstverständlich ist. Als Anwalt sollte man aber besonders gut aufpassen, wenn man/frau eine männliche oder weibliche Anrede formuliert. Denn es gibt Männer, die fühlen sich beleidigt, wenn sie mit “Frau” angeredet werden. Auch wenn das nur aus Versehen passiert.
Eine Behörde als Gegner, gezeichnet sind die Schreiben meist von einer Dame “Frau Dr. Haumichblau” und meist wird das Schreiben gegengezeichnet von einer SachbearbeiterIN. Leider war mir entgangen, dass DIESMAL ein Herr gegengezeichnet hatte. Allerdings konnte man das auch nicht dem Schreiben entnehmen, da im Kürzel oben unter “Sachbearbeiter” nur ” Bearb. durch 4711″ stand, was weder Rückschluss auf die Person noch das Geschlecht zulies. Also ich munter – wie schon zuvor bei anderen GegegzeichneINNEN- geantwortet “Sehr geehrte Frau Dr. Haumichblau, sehr geehrte Frau Müller”.
HERR Müller hatte sich dann bei der Anwaltskammer Köln über mich beschwert. Es sei eine Ehrverletzung! Im gegnerischen Schriftsatz ans Gericht in besagtem Fall wurde nun (Umfang etwa 1/3 der gesamten Erwiderung) sogar darauf Bezug genommen. Es sei eine Beleidigung! …und ich hätte dies absichtlich gemacht, um ihn zu diskriminieren. Ihn mit “Frau” zu bezeichnen, sei eine Unverschämtheit. Und daher haben wir die Frau Neubauer nun bei der Kammer angezeigt, das ist schon strafrechtlich relevant.
Gut, ich muss gestehen, dass mein Formulierungsstil im Einzelfall schon “einmal etwas schärfer sein kann”, so dass die Metaphorik grenzwertig ist – aber es ist dem Anwalt ja auch gestattet, dann deutliche Worte für das zu finden, was die Gegenseite zu verniedlichen versucht.
Die Anwaltskammer schickte mir ihr Antwortschreiben an die Behörde nur “zur Kenntnisnahme”. Nein, es sei grundsätzlich keine Beleidigung, wenn aus “Herr Müller” “Frau Müller” werde. …
» Vollständiger ArtikelErschienen 15. September 2011 auf http://www.neubauerlaw.de.
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