LAG Düsseldorf: Kündigung wegen erneuter Eheschließung unwirksam
Andere Ansicht | 3. Juli 2010 — Die Kündigung eines Abteilungsarztes eines Klinikums in kirchlicher Trägerschaft wegen dessen zweiter Eheschließung ist unwir…
Wenn man längere Zeit im Familienrecht tätig ist, bekommen Trennung, Scheidung und Wiederheirat mit der Zeit etwas Alltägliches, das nicht der großen Rede wert ist (gelegentlich wundert/freut man sich allerdings noch über das Bestehen der eigenen Ehe).
Die nachstehende Entscheidung des LAG Düsseldorf (Pressemitteilung) hat mich daher weniger im Ergebnis, sondern mehr in der Begründung überrascht:
Das LArbG Düsseldorf hat festgestellt, dass die Kündigung eines Abteilungsarztes (Chefarzt) eines Krankenhauses in kirchlicher Trägerschaft wegen dessen erneuter Eheschließung im konkreten Einzelfall unwirksam ist.
Die Arbeitgeberin hatte das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund am 30.03.2009 zum 30.09.2009 gekündigt. Der dem Arbeitsverhältnis zugrundeliegende Arbeitsvertrag bedingt die Einhaltung der katholischen Glaubens- und Sittenlehre. Der Kläger und seine erste Ehefrau lebten seit dem Jahre 2005 getrennt. Nachdem diese erste Ehe im März 2008 weltlich geschieden worden war, schloss der Kläger im August 2008 standesamtlich seine zweite Ehe. Anfang 2009 leitete er betreffend die erste Ehe ein kirchliches, derzeit noch nicht abgeschlossenes Annulierungsverfahren ein. Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben.
Das LArbG Düsseldorf die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt.
Zwar sei das verfassungsrechtlich verbürgte Selbstbestimmungsrecht der katholischen Kirche durch die staatlichen Arbeitsgerichte zu achten. Die erneute Eheschließung sei danach an sich ein Pflichtverstoß und als Kündigungsgrund geeignet. Zugleich müssten die Gerichte im Kündigungsschutzverfahren grundlegende staatliche Rechtssätze beachten.
Das Gericht sah den Gleichbehandlungsgrundsatz als verletzt an, weil das Krankenhaus mit protestantischen und katholischen Mitarbeitern gleiche Arbeitsverträge abgeschlossen hatte. Bei protestantischen Mitarbeitern griff sie bei einer erneuten Eheschlie…
» Vollständiger ArtikelErschienen 8. August 2010 auf http://www.blog.beck.de/blog.
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