Wenn Familienangehörige im Internet surfen…

ist der Inhaber des Internetanschlusses nicht ohne weiteres verpflichtet, diese Nutzung zu überwachen. Diese Ansicht vertritt zumindest das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (Beschluss v. 20.12.2007, Az.: 11 W 58/07). Eine solche Pflicht bestehe nur dann, wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte dafür habe, dass der Anschluss zu Rechtsverletzungen missbraucht werden könnte. (more…)

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Themen: Filesharing , Frankfurt , Internetanschluss , Anschlussinhaber , Oberlandesgericht Frankfurt
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 8. Januar 2008 auf http://www.blog.medienrecht-informationen.de.

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