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Wenn Fachleute etwas erläutern wollen…

am 19.10.2007 von http://iusblog.net

Ich habe hier eine Gerichtsakte vor mir liegen, in der nach einem Verkehrsunfall Schadensersatz verlangt wird. Entscheidungserheblich und zwischen den Parteien streitig ist die Frage, ob das Fahrzeug des Beklagten zum Zeitpunkt der Kollision gestanden hat oder nicht. Es wurde Beweis erhoben durch die Vernehmung diverser Zeugen (deren Aussagen sich freilich widersprechen) sowie durch das Gutachten eines Sachverständigen.
Ich finde es ja sehr beeindruckend, dass ein Sachverständiger Wochen nach einem Unfall in der Lage ist, mit einiger Sicherheit zu ermitteln, ob der Wagen nun gestanden hat oder nicht. Aber es wäre übertrieben zu sagen, dass ich das schriftliche Gutachten mit seinen acht Seiten nebst Anlagen wirklich verstanden habe. Ich meine: so richtig verstanden. Wohl habe ich den Eindruck, dass der Sachverständige sich redlich Mühe gegeben hat, nicht nur das Ergebnis, sondern auch dessen Begründung einleuchtend darzustellen. Hinsichtlich meiner Person hat er damit aber keinen Erfolg gehabt.
Das ist nicht ganz unproblematisch: Denn letztlich entscheidet das Gericht und nicht der Sachverständige, welche Tatsachen der Entscheidung zugrunde gelegt werden. Eigentlich muss das Gericht also alle Gedankengänge des Gutachters nachvollziehen. Aber wenn wir mal ganz ehrlich sind: In vielen Fällen wird das nur ein schöner Traum bleiben. Und ich behaupte, dasselbe gilt auch umgekehrt: Urteilsbegründungen richten sich an die Parteien und sollen daher aus sich heraus verständlich sein. Auch das ist in vielen Fällen kaum mehr als ein unerreichbares Ideal.

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