Unfall beim Linksabbiegen
Rechtslupe | 13. März 2012 — Für die Folgen eines Verkehrsunfalls hat der Linksabbieger, der die ihn gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 StVO gegenüber dem Gegenverkehr…
Wie verhält man sich, wenn zwei entgegenkommende Fahrzeuge auf schmaler Straße aufgrund parkender Fahrzeuge nicht aneinander vorbeipassen?
Jedenfalls nicht durchdrängeln sagt das AG Mitte in einer aktuellen Entscheidung (Urteil 12 C 3140/10 vom 09.01.2012).
Zunächst ist § 6 StVO zu beachten: Wer an einem Hindernis (z. B. haltende Fahrzeuge) links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Damit ist vordergründig nur eine Rangfolge geregelt. In Verbindung mit § 1 StVO (Vorsicht und gegenseitige Rücksicht) und § 11 StVO (Verzicht auf Vorrang, wenn es die Verkehrslage erfordert) sind aber umfassendere Pflichten zu beachten – und zwar von beiden Fahrzeugführern. § 6 StVO beinhaltet nämlich nicht nur eine Regelung darüber, welches Fahrzeug zuerst fahren darf, wenn nicht genug Platz für zwei bleibt. D.h., die Vorschrift ist nicht erst dann einschlägig, wenn der am Hindernis Vorbeifahrende den Gegenverkehr wahrgenommen hat. Vielmehr ergeben sich für ihn aus § 6 StVO auch Sorgfaltspflichten, die dieser Situation vorausgehen. Der Fahrer des wartepflichtigen Fahrzeuges, auf dessen Fahrbahn sich das Hindernis befindet. kann schließlich seiner Wartepflicht nur dann sinnvoll nachkommen, wenn er (möglichst) vor dem Hindernis anhält. Deshalb muss er – insbesondere, wenn es unübersichtlich ist – besonders vorsichtig prüfen, ob sein Vorbeifahren Gegenverkehr behindern würde. Erkennt er Gegenverkehr muss er halten. Ist an einer unübersichtlichen Engstelle Gegenverkehr nicht erkennbar, so darf nur mit größter Vorsicht unter Benutzung der Gegenfahrbahn an dem Hindernis vorbeigefahren werden. Unter Umständen heißt das Schrittgeschwindigkeit, damit sofort angehalten werden kann, wenn doch noch ein Fahrzeug entgegenkommt. Allerdings hat nicht nur der Wartepflichtige Sorgfaltspflichten – auch wenn er in erster Linie prüfen muss, ob ein behinderungsfreies Passieren…
» Vollständiger ArtikelErschienen 17. Januar 2012 auf http://www.schadenfixblog.de.
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