Registrierungspflicht für Händler nach dem ElektroG
Trainingsblog-eCommerce | 24. September 2008 — Nach dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgerät…
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Sie verkaufen Lampen und das entsprechende Zubehör, z.B. Glühlampen, Halogenlampen oder Energiesparlampen, über das Internet? Sie freuen sich, dass Sie wenigstens bei den „ollen Glühbirnen“ nicht auf die leidigen WEEE-Registrierungen achten müssen?
Leider ist dem nicht ganz so: Rechtlich gelten bei der Registrierungspflicht laut dem “Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten” (ElektroG) für Glühlampen andere Maßstäbe als für Energiesparlampen. Was dazu führen kann, dass der Verkauf einer vermeintlich harmlosen Energiesparlampe Bußgelder bis zu 50.000,- Euro oder sogar ein Vertriebsverbot nach sich zieht. Darüber hinaus setzen Sie sich dem Risiko von Abmahnungen aus. …
Richtig ist:
- Ein Händler darf nur diejenigen Elektro- und Elektronikgeräte, und dazu gehören auch bestimmte Beleuchtungskörper, in Umlauf bringen, die herstellerseitig die entsprechenden WEEE- bzw. RoHS-Registrierungen besitzen.
- Dem Händler obliegt hierbei die Pflicht sich entsprechend beim Hersteller zu informieren. Unwissen schützt hier - sogar wörtlich - vor Strafe nicht.
- Es gibt explizite Ausnahmen von der Registrierungspflicht: Im Falle der Beleuchtungskörper gilt diese Ausnahme z.B. für „Glühlampen und Leuchten in Haushalten“ (§2 Abs. 1 ElektroG, Anhang I, Nr. 5). Ein Händler darf also unregistrierte Glühlampen vertreiben – was ihn übrigens nicht davon entbindet, diese Leuchtmittel im Internetangebot korrekt zu kennzeichnen (also z.B. Angaben zu Energieeffizienzklasse, Lichtstrom, Leistungsaufnahme, mittlere Lebensdauer etc).
Aber: Eine Energiesparlampe ist keine Glühlampe.
Eine Glühlampe ist definiert als Lichtquelle, in der ein elektrischer Leiter durch elektrischen Strom aufgeheizt wird und dadurch leuchtet. Das trifft bei Glühbirnen oder Halogenlampen zu. Die so genannten Energie…
» Vollständiger ArtikelErschienen 30. Juni 2010 auf http://www.it-recht-plus.de/blog.
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