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Wenn die Handwerkerrechnung steuerlich verpufft

am 06.10.2008 von http://log.handakte.de/

Haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich beim Finanzamt absetzen, indem 20 Prozent der in Rechnung gestellten Arbeitsleistung und bis zu 1.200 Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden können. Werkeln also Tapezierer, Hausmeister, Gärtner, Reinigungs- oder Pflegedienst in den eigenen vier Wänden oder im Außenbereich, greift der Fiskus finanziell unter die Arme.
Doch die ganze Arbeit kann sich im Nachhinein als unnötig herausstellen. Denn der 20prozentige Abzugsbetrag wird nicht wie Werbungskosten oder Betriebseinnahmen bei den Einkünften berücksichtigt. Das Finanzamt zieht ihn ganz am Schluss im Bescheid bei der eigenen Steuerschuld von Mieter oder Wohnungsbesitzer ab. Fallen die Abgaben in einem Jahr aber gar nicht so hoch aus, gibt es nichts abzuziehen. Denn das negative Ergebnis rückt der Fiskus nicht als Erstattung raus. Null bleibt Null und negative Einkommensteuer gibt es nicht. Die roten Zahlen …

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