Wenn der wahre Vater im Dunkeln bleibt

Ein Ehemann kann zwar gerichtlich feststellen lassen, dass er nicht der Vater eines von seiner Ehefrau untergeschobenen Kindes ist – er kann aber juristisch nicht klären lassen, wer der biologische, also tatsächliche Vater ist. Damit kann der Ehemann auch von dem anderen Mann keinen bereits gezahlten Unterhalt zurückfordern.

Mit dieser Begründung hat kürzlich das Oberlandesgericht Hamm (AZ: 11 UF 210/06) die Klage des Ehemanns abgewiesen. Denn gesetzlich ist bislang festgeschrieben, dass die Va…

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Themen: Unterhalt , Oberlandesgericht Hamm
Rechtsgebiet: Familienrecht

Erschienen 10. Mai 2007 auf http://www.lawblog.de.

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