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Wenn der wahre Vater im Dunkeln bleibt

am 10.05.2007 von http://www.lawblog.de

Ein Ehemann kann zwar gerichtlich feststellen lassen, dass er nicht der Vater eines von seiner Ehefrau untergeschobenen Kindes ist – er kann aber juristisch nicht klären lassen, wer der biologische, also tatsächliche Vater ist. Damit kann der Ehemann auch von dem anderen Mann keinen bereits gezahlten Unterhalt zurückfordern.
Mit dieser Begründung hat kürzlich das Oberlandesgericht Hamm (AZ: 11 UF 210/06) die Klage des Ehemanns abgewiesen. Denn gesetzlich ist bislang …

Zur Frage, ob der vermeintliche Vater den für ein sog. “Kuckuckskind” geleisteten Unterhalt vom wirklichen Vater zurückverlangen kann

Recht und Alltag / In seinem Urteil vom 14.02.2007 (Az.: 11 UF 210/06; Revision zugelassen) hat der 11. Familiensenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm entschieden, dass der vermeintliche Vater den für ein sog. “Kuckuckskind” geleisteten Unterhalt grundsä…

Zurückverlangen vion Unterhalt für “Kuckuckskind”?

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / In einem aktuellen Urteil hat der 11. Familiensenat des Oberlandesgerichts Hamm entschieden, dass der vermeintliche Vater den für ein sog. “Kuckuckskind” geleisteten Unterhalt grundsätzlich erst dann erstattet verlangen kann, wenn die V…

“Scheinvater” bekommt Unterhalt zurück

Handakte WebLAWg / Ein Mann zahlte jahrelang Unterhalt für ein Kind, von dem er nicht der biologische Vater ist. Nun muss der tatsächliche Erzeuger ihm das Geld zurückzahlen, das entschied das Oberlandesgericht. Dabei ist egal, ob der Vater wusste, dass es sich um e…

Unterhalt: Scheinvaterregress beim Kuckuckskind

JuracityBlog / Das OLG Hamm (Aktenzeichen 11 UF 210/06) hat entschieden, dass der vermeintliche Vater den für ein Kuckuckskind geleisteten Unterhalt von dem biologischen Vater erst dann erstattet verlangen kann, wenn dessen Vaterschaft in einem gerichtlichen V…

Vaterschaftsfeststellung: Kein (Verfassungs-) Recht auf Vaterschaftsfeststellung

Law on the Blog / Neues aus dem Kindschaftsrecht: Wird ein Kind während einer bestehenden Ehe geboren und gilt es daher als ehelich, kann ein Mann, der behauptet der biologische Vater zu sein, nicht die gerichtliche Feststellung seiner Vaterschaft verl…

Bundesrat billigt Gesetz zur erleichterten Klärung der Vaterschaft

Wissenswertes, Interessantes und Kurioses aus Justiz und Alltag / Das neue Gesetz räumt Vater, Mutter und Kind gegenüber den jeweils anderen beiden Familienmitgliedern nun ausdrücklich einen Anspruch auf Klärung der Abstammung ein. Sperrt sich ein Betroffener, kann das Familiengericht die Zustimmung ersetzen. A…

Kein Schadenersatzanspruch des nichtehelichen Vaters

Recht und Alltag / 1. Niemand darf gerichtlich oder außergerichtlich die mit der Geburt (eines Kindes) zunächst eingetretene (eheliche) Abstammung des Kindes vom Ehemann (der Kindesmutter) in Frage stellen und sich auf nichteheliche Abstammung berufen. Dieses Verbot…

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RA Udo Vetter

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