Wenn der Wahlverteidiger im Termin fehlt ...
am 13.02.2007 von http://www.strafblog.de
Ziemlich panisch stand eben die Ehefrau des Mandanten eines meiner Kollegen bei mir im Zimmer. Gerade habe die Berufungshauptverhandlung gegen ihren Mann begonnen, aber es sei nur der Pflichtverteidiger, nicht aber der mit der Wahlverteidigung beauftragte Kollege erschienen. Ein Blick in dessen Kalender zeigt, dass bei dem Kollegen nur ein Termin in anderer Sache eingetragen ist. Ein Blick in die Akte zeigt, dass der Kollege sich bereits im November zum Verteidiger bestellt und Akteneinsicht beantragt hat. Im Januar wurde noch einmal an die Akteneinsicht erinnert, die bislang noch nicht gewährt wurde. Eine Terminsladung befindet sich nicht in der Akte. Ich frage die Frau, ob ihr Mann meinem Kollegen denn den Termin mitgeteilt habe. Das verneint sie. Ob die Verhandlung denn vorbesprochen worden sei? Nein, wohl nicht. War wohl auch nicht nötig, meine ich sarkastisch, es geht ja nur um 2 Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe, die mit der Berufung angegriffen werden sollen.
Da ich das zeitlich einrichten kann, schnappe ich mir meine Robe und starte mit der aufgeregten Frau zum nur 200 Meter entfernt gelegenen Gericht. Es sollte ja möglich sein, die Verhandlung zum Platzen zu bringen, falls sich nicht eine andere günstige Wendung herbeiführen lässt. Unterwegs kommt uns der Kollege entgegen, der gerade noch in einer anderen Verhandlung gewesen war. Ich unterrichte ihn kurz über die Situation, den Rest übernimmt er. Mal sehen, was aus der Sache wird ...
Autor: RA Rainer Pohlen
Kanzlei POHLEN + MEISTER
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