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Wenn der Hass zu groß wird: Mord an Lehrerin wird erneut verhandelt

am 16.11.2006 von http://www.strafblog.de

Die WELT berichtet in einem bemerkenswerten und sensibel geschriebenen Online-Beitrag über ein vor dem Lübecker Landgericht neu begonnenes Verfahren gegen den Schüler Axel O., dem die Beteiligung an einem Mord an seiner früheren Deutschlehrerin vorgeworfen wird. In einem ersten Verfahren war O. nur wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt worden, während sein Bruder Vitali wegen Mordes 8 Jahre und 9 Monate zugeteilt bekam. Der Beitrag schildert nachvollziehbar, wie sich zwischen der Lehrerin und dem aus Kasachstan stammenden Schüler ein auf Fehlverhalten und Missverständnissen und unterschiedlichen Wertungen beruhendes Spannungsverhältnis aufbaute, das bei dem Schüler schließlich in Mordgelüste mündete. Ich bringe sie um!, soll er gegenüber Mitschülern geäußert haben, als er mal wieder wegen uneinsichtiger Verhaltensweisen mit einer Flut von Sechsen überhäuft worden war. O. sah die Deutschlehrerin als Haupthindernis zu seinem Ziel, eine Ausbildung zum Gerätemechaniker bei der Bundeswehr machen zu können.

Gemeinsam mit seinem zwei Jahre älteren Bruder Vitali suchte er die Lehrerin am 16.1.2005 in deren Wohnung auf. Vitali, der eine Koch-Lehre absolvierte, trug ein Fleischermesser unter der Jacke. Angeblich wollte er die Lehrerin damit nur einschüchtern, damit sie dem Bruder zukünftig bessere Noten geben solle. „Du bist ein Verlierer! Das mit der Bundeswehr kannst du vergessen!“, soll die schmächtige Frau laut Vitali zu Alex gesagt haben. Daraufhin habe Vitali sie zunächst mit einem Schlagring geschlagen und dann mit dem Messer auf sie eingestochen haben. Alex habe vor Schreck erstarrt daneben gestanden, unfähig einzugreifen. So jedenfalls hat es der Bruder damals ausgesagt.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage haben in der Revision vorgetragen, dass Alex seinen Bruder zumindest davon hätte abhalten können, mit dem Messer auf die Lehrerin einzustechen. Seine Tatbeteiligung müsse noch einmal genau geprüft werden, hat auch der BGH gemeint. Und es sei zu untersuchen, ob es nicht doch einen gemeinsamen Tatplan gegeben hat. Deshalb wird der Fall jetzt noch einmal verhandelt.

Für Alex O. steht viel auf dem Spiel.

Es lohnt, in den WELT-Beitrag hineinzuklicken.

Autor: RA Rainer Pohlen

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