Wenn der Betriebsrat zu groß wird - Wahlzeit ist Ärgerzeit

Man kann es Betriebsräten und Arbeitsgerichten einfach nicht recht machen. Da gibt es Unternehmen, die nicht nur betriebsratsfreundlich sind, sondern sogar freiwillig die schon ohnehin hohe Zahl der zu wählenden Betriebsräte (37) auf 39 aufstocken. So geschehen bei der Daimler AG, die bemerkenswerter Weise deshalb jetzt Problem hat.

Daimler-Betriebsräte sind in der Region etwas Besonderes, das Unternehmen gilt ohne Betriebsrat für viele als unregierbar, wird kolportiert. Ob das so stimmt, lassen wir mal dahinstehen, aber ein Indiz ist die fast absurde Konstellation, die das Arbeitsgericht Stuttgart zu entscheiden hatte. Dort will die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) die Betriebsratswahlen (regulär ist in ganz Deutschland im Mai Wahlzeit) stoppen lassen - und kommt damit bislang durch. Grund: Die Erhöhung der Mandate beruht auf einer - so die Presse - “Nebenabrede” mit dem bestehenden Betriebsrat. Das aber ist rechtswidrig. Der Wahlvorstand ist an die im Gesetz festgelegte Anzahl von Mandatsträgern gebunden (meint das Arbeitsgericht Stuttgart).

Da klingt es ja fast so, als würde die erhöhte Zahl an Mandatsträgern sich tendenziell negativ auf die CGM-Kandidaten auswirken; ja, und vielleicht ist das sogar Absicht oder jedenfalls ein gerne gesehener Mitnahmeeffekt? Man weiß es nicht. Die CGM scheint aber selbst - auch das ist ulkig - gar nicht daran gedacht zu haben. Denn ihre Argumente beschränkten sich (nach den Presseberichten) darauf, dass eine zu große Zahl von Mitarbeitern als “leitend” eingestuft wurde. Das geschieht offen…

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Themen: Deutschland , Betriebsrat , Anfechtung , Daimler , Stuttgart , Metall , Cgm , Daimler AG , Leitende Angestellte , Arbeitsgericht Stuttgart , Alltag IM Arbeitsrecht , Betriebsratswahl

Erschienen 9. März 2010 auf http://www.reuter-arbeitsrecht.de.

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