Weniger Statistikpflichten für Handwerksunternehmen
am 20.03.2008 von Blickpunkt Recht & Steuern
Ab diesem Frühjahr werden 41 000 Handwerksunternehmen – in der Regel kleine bis mittlere Unternehmen – von ihrer vierteljährlichen Auskunftspflicht zur Konjunkturstatistik im Handwerk (Handwerksberichterstattung) befreit, dann ersetzt die Auswertung von Verwaltungsdaten die bisherigen vierteljährlichen Befragungen der Stichprobenunternehmen für diese Statistik vollständig. Mit dem Artikel 4 des Gesetzes zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften wurde die Umstellung dieser Statistik rechtlich geregelt.
Die Entscheidung, für die vierteljährliche Handwerksberichterstattung nur noch Verwaltungsdaten auszuwerten, wurde auf der Grundlage umfangreicher Analysen der Statistischen Ämter getroffen. Bei den verwendeten Verwaltungsdaten handelt es sich um die Umsatzsteuer-Voranmeldungen der Unternehmen (Quelle: Finanzverwaltungen) sowie Informationen zu den sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten aus den Meldungen zur Sozialversicherung (Quelle: Bundesagentur für Arbeit).
Bei den Handwerksstatistiken werden weitere Entlastungen der Unternehmen folgen. So ist vorgesehen, Handwerkszählungen durch Auswertungen der Verwaltungsdaten aus dem Unternehmensregister der Statistischen Ämter zu ersetzen. Mit traditionellen Handwerkszählungen wurden früher in größeren zeitlichen Abständen Strukturmerkmale aller …
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