Weniger Schulschwänzer in Berlin
am 30.09.2005 von http://rafranke.blogspot.comDie Schulversäumnisse an öffentlichen allgemein bildenden Schulen in Berlin sind zu-rückgegangen: Im Vergleich vom 2. Schulhalbjahr 2001/02 zum 1. Schulhalbjahr 2004/05 ist der Anteil der Schüler mit sehr hohen Fehlzeiten deutlich gesunken. Während im 2. Schulhalbjahr 2001/02 noch 3,57 Prozent aller Schüler an 21 bis 40 Tagen fehlten, waren es im 1. Schulhalbjahr 2004/05 lediglich 2,81. Mehr als 40 Tage fehlten im 2. Schulhalbjahr 2001/02 1,36 Prozent und im 1. Schulhalbjahr 2004/05 nur noch 0,77 Prozent. Gleichzeitig stieg …
Zivilrecht allgemein: Basiszins ab 01.07.2007 auf 3,19 Prozent erhöht
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitung…
Zivilrecht allgemein: Basiszins ab 01.07.2007 auf 3,19 Prozent erhöht
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitung…
Zivilrecht allgemein: Berechnung von Verzugszinsen ab dem 01.01.2007
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitung…
Zivilrecht allgemein: Basiszinssatz ab 1.1.2008 auf 3,32% erhöht
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Zum 01.01.2008 ist der Basiszinssatz erneut erhöht worden und beträgt nu…
Zivilrecht allgemein: Basiszinssatz ab 1.1.2008 auf 3,32% erhöht
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Zum 01.01.2008 ist der Basiszinssatz erneut erhöht worden und beträgt nu…
Zivilrecht allgemein: Verzugszinsen ab dem 01.07.2008
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitung…
