Pflicht zum Notfalldienst für den Belegarzt
Rechtslupe | 13. September 2011 — Ein gesetzlicher Notfalldienst ist auch von Belegärzten zu leisten. Grundsätzlich ist jeder Vertragsarzt zum Notfalldienst verp…
Weniger Notdienstbezirke ab 2011 // Foto: kallejipp über photocase.de
Ab 2011 wird es nicht mehr knapp 180 Notdienstbezirke im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) geben, sonder nur noch 30. Dies hat am 11.11.2009 die Vertreterversammlung der Ärzteschaft (das “Ärzte-Parlament”) beschlossen. Die KVWL teilt in einer Pressemitteilung mit, dass es eine gute Entscheidung für die Ärzte und Patienten sei.Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind vom Gesetzgeber verpflichtet, auch außerhalb der üblichen Sprechzeiten eine ärztliche Versorgung sicherzustellen. Damit ist nicht der Notarzt gemeint, der am Krankenhaus stationiert ist, sondern vielmehr der “kassenärztliche Notfalldienst”. Patienten nutzen diesen Dienst, wenn sie krank sind, aber es sich nicht um einen Notfall handelt. Beispiel: Mit einer Erkältung gehen Sie zum Notdienst, bei einem vermeintlichen Herzinfarkt wählen Sie “112″. Der kassenärztliche Notfalldienst ist im Bereich Westfalen-Lippe, der von Minden bis nach Siegen und von Höxter bis nach Bottrop reicht, hat bisher 180 Bezirke. Wegen des …
» Vollständiger ArtikelErschienen 12. November 2009 auf http://www.medrecht-blog.de.
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