Weniger Lohnsteuer auf das Bruttogehalt
Lohnsteuer-Richtlinien bieten eine solide Basis im Umgang mit dem Finanzamt. Die neue Ausgabe für 2011 bringt Arbeitnehmern neues Erstattungspotential.
Die Finanzverwaltung hat die neuen Lohnsteuer-Richtlinien 2011 herausgegeben, die in einigen Bereichen geänderte Anwendungsregeln bringen. Das betrifft beispielsweise den Firmenwagen, steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers oder die Steuer auf gewährte Mahlzeiten bei Auswärtstätigkeit. Richtlinien sind zwar nur für die Finanzverwaltung bindend, geben aber Angestellten und Arbeitgebern eine verlässliche Richtschnur im Umgang mit dem Fiskus. Daher sind die Änderungen 2011 für Betriebe und Belegschaft von Bedeutung, zumal sie eine Reihe von positiven Inhalten für Angestellte enthalten, die neues Entlastungspotential bringen. Das lässt sich sowohl bei der Berechnung der monatlichen Lohnsteuer als auch für die Einkommensteuererklärung 2010 nutzen. Darauf weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Stuttgart hin. Darf der Angestellte unentgeltlich einen Firmenwagen nutzen, darf der Betrieb den geldwerten Vorteil für die Privatfahrten nach den Angaben im Fahrtenbuch berechnen? Das ist in vielen Fällen günstiger als die pauschale Listenpreis-Methode, etwa wenn der Pkw selten für die Freizeit genutzt wird. Für die Ermittlung der Kfz-…
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Erschienen 17. November 2010 auf http://www.gabler-steuern.de.
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