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WENIGER KINDESUNTERHALT FÜR LEDIGE MÜTTER

am 05.07.2006 von http://www.jblawg.de/wordpress

Ledigen Müttern steht nach einem heutigen Urteil des BGH weiterhin wesentlich kürzer Unterhaltszahlungen zu als geschiedenen Ehefrauen, die grds. unbefristet dieses Geld erhalten.
Nach der Geburt des unehelichen Kindes müsse der Vater drei Jahre lang Unterhalt zahlen. Denn ledige Mütter könnten sich nicht auf den grundgesetzlichen Schutz der Ehe mitsamt den langjährigen nachehelichen Pflichten der Ex-Ehegatten berufen. Der BGH-Familiensenat billigte damit die geltende Rechtslage als verfassungskonform. Konkret wiesen die Richter jedoch die Revision eines Zahnarztes ab, der an seine ehemalige Lebensgefährtin sieben Jahre lang Unterhalt für die gemeinsame Tochter zahlen sollte. In Ausnahmefällen seien längere Zahlungen legitim, hieß es. (Az.: XII ZR 11/04)
(Pressemitteilung und Urteil des BGH) / Photo: flickr

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