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Wem droht der “Unterbindungsgewahrsam”?

am 12.05.2007 von http://log.handakte.de/

Keine Haft ohne Verurteilung: das ist eines der wichtigsten Prinzipien des Rechtsstaats. Dennoch können unter bestimmten Bedingungen in Deutschland mit dem Unterbindungsgewahrsam Personen auch über mehrere Tagen hinweg festgehalten werden, ohne dass sie bereits eine Straftat begangen haben.
Die Regelung zielt vor allem auf gewalttätige Demonstranten. Aber auch Hooligans müssen gegebenenfalls mit mit dem Unterbindungsgewahrsam rechnen.
Der Unterbindungsgewahrsam ist keine Strafe. Er gehört in den Bereich “Gefahrenabwehr” und hat seine Rechtsgrundlage in den Polizeigesetzen der einzelnen Bundesländer. In …

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“Vorbeugehaft” wird nicht gern gehört

LawBlog / Wem droht der Unterbindungsgewahrsam? (Link gefunden in der Handakte) …

G8-Gipfel in Heiligendamm - Der Rechtsstaat rüstet auf

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Informationen zum Thema - Sicherheit im Netz - am 19.4.07 in Schwerin

walfischbucht / bietet die Sicherheitspartnerschaft Mecklenburg-Vorpommern (eine Vereinigung des LKA M-V, der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern, sowie Institutionen und im Sicherheitsbereich tätiger Unternehmen) - im Rahmen eines Fachsymposiums Si…

Gemeinsames Mahngericht von Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg

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Zu einem Symposium „Sicherheit im Netz“ lädt

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Neues Landesfischereigesetz M-V bietet Touristen-Fischereischein

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Sky- oder Himmelslaternen illegal

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