Weltbank straft Lahmeyer ab
Handakte WebLAWg | 7. November 2006 — Auf der schwarzen Liste, mit der die Weltbank gegen Korruption kämpft, wird mit der Ingenieurfirma Lahmeyer erstmals ein deut…
SU - Washington. Beim Lunch der German American Law Association in Washington DC am 21. September trug der Berliner Oberstaatsanwalt David Hawkes, seit 2007 Leiter der Prozesssondereinheit Special Litigation Unit, zum Thema Emerging Markets and the Impact of the World Bank's Anti- Corruption and Sanctions Framework vor. Seine Spezialeinheit mit Anwälten aus sechs Kontinenten ist die erste ihrer Art in einer internationalen Organisation. Sie ermittelt rund um den Globus für die Weltbank, ist aber rein administrativ tätig und leitet Verdachtsfälle an Justiz und operative Behörden weiter, damit diese Sanktionsverfahren einleiten können. Hawkes stellte Fälle grenzüberschreitender Korruption sowie erste Anhaltspunkte, die auf eine mögliche Korruption hinweisen könnten, dar: 1. Grenzüberschreitende Korruption: Bestechung der Parteien aus mehr als einem Land. 2. Grenzüberschreitende lineare Korruption: Bestechung von multinationalen Unternehmen, die außerhalb ihres Heimatlandes oder in ihrem Heimatland Offshore-Hilfsmittel nutzen. 3. Grenzüberschreitende dreieckige Korruption: Betrug und Bestechung, die Spenderfonds einbeziehen, versorgen und durch unabhängige, national oder supranationale dritte Parteien, wie zum Beispiel die Entwicklungshilfe von multilateralen Entwicklungsbanken, betreuen. Werden eine Art der Korruption oder andere Verstöße, die mit dem nationalen Recht unvereinbar sind, aufgedeckt, erfolgt eine Notice of Sanctions Proceedings des Office of Evaluation and Suspensions an den Antragsgegner. Dieser wird vom Statement of Evaluation and Evidence und vom OES zusammengetragen, um die Entscheidung über die vorläufige Suspendierung zu begründen. Die beschuldigte Organisation erhält eine Erklärungsfrist von 30 Tagen. Ist der Verdacht unbegründet, so wird die Sanktion aufgehoben. Ansonsten folgt auf Antrag eine Anhörung und schließlich eine Entscheidung des Sanction Board. Dem Sanction Board steht ein großes Repertoir an Mitteln zur Verfügung: 1. Ausschluss: Beschuldigte werden von der Auftragsvergabe für Bankprojekte ausgeschlossen. 2. L…
» Vollständiger ArtikelErschienen 29. September 2011 auf http://anwalt.us.
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