Wellslim vs. Well & Slim

Eigener Leitsatz: Wird die Marke nicht durchgängig über einen Zeitraum benutzt, muss die Marke dennoch eine stetige und stabile Marktpräsenz aufweisen. Die ernsthafte Benutzung einer Marke ist nicht glaubhaft gemacht, wenn ein Warenverkauf für jeweils einen Monat im Abstand von über 2 Jahren gegeben ist.

Bundespatentgericht

Beschluss vom 03.03.2011

Az.: 25 W (pat) 50/10

In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 30 2008 034 808 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 3. März 2011 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, des Richters Metternich und der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Grote-Bittner beschlossen: Die Beschwerde der Widersprechenden wird zurückgewiesen.

Entscheidungsgründe: I. Die am 29. Mai 2008 angemeldete Wortmarke Wellslim ist am 20. August 2009 für zahlreiche Waren der Klassen 5, 29, 30 und 32 u. a. für "pharmazeutische Erzeugnisse sowie Präparate für die Gesundheitspflege; Diätnahrungsmittel für medizinische Zwecke, insbesondere Speisen wie Diätspeisen, Diätsuppen, Diätgetränke, Diätmüsli, diätetische Substanzen für medizinische Zwecke, diätetische Nahrungsmittel zur Gesundheitspflege auf der Basis von Vitaminen, Mineralstoffen, Spurenelementen, Eiweiß, Fetten, Aminosäuren und Kohlenhydraten, entweder einzeln oder in Kombination." in das Markenregister unter der Nummer 30 2008 034 808 eingetragen worden. Dagegen hat die Inhaberin der für Waren der Klassen 3, 5, 29, 30 und 32, u. a. "pharmazeutische Erzeugnisse sowie Präparate für die Gesundheitspflege, diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke, Nahrungsergänzungsmittel für medizinische Zwecke, Vitamine, Magnesiumpräparate, Brausetabletten für medizinische Zwecke,"

seit dem 10. Juli 2002 in das Markenregister unter der Nummer 302 02 034 eingetragenen Wortmarke Well & Slim Widerspruch erhoben. Die Inhaberin der angegriffenen Marke hat die Benutzung der Widerspruchsmarke bestritten. Die Widersprechende hat hierzu im Verfahren vor dem Markenamt vorgetragen, dass die Marke im Rahmen von Aktionen im Discount-Bereich des Lebensmitteleinzelhandels in den Monaten Februar 2005 und März 2007 rechtserhaltend benutzt worden sei und weitere Aktionen dieser Art geplant seien. Zur Glaubhaftmachung der Benutzung der Widerspruchsmarke hat die Widersprechende Fotos von für die Verkaufsaktionen gestalteten Produktverpackungen vorgelegt (Bl. 22 - 24 d.Patentamtsakten). Die Markenstelle der Klasse 5 des Deutschen Patent- und Markenamtes hat den Widerspruch mit Beschluss durch eine Beamtin des höheren Dienstes zurückgewiesen. Sie hat die Auffassung v…

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Themen: Urteile , Gewerblicher Rechtsschutz , Vitamine , Verwechslungsgefahr , Markenanmeldung , Deutsche Marke , Marken-löschung
Rechtsgebiet: Markenrecht

Erschienen 11. Januar 2012 auf http://www.kanzlei.biz/.

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