WELCHES NETZ ?

Die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet über einen dieser unverschämten Notebook-Nutzer, die sich über fremde WLANs mit dem “weltweiten Datennetz” verbinden.

Dem zuständigen Polizisten ist es nach eigenen Worten nicht gelungen herauszufinden, in welches Funknetz der Computernutzer eingeloggt war. Wie will er dann aber nachweisen, dass der Betreiber des WLAN dieses nicht vielleicht sogar in voller Absicht offen gehalten hat?

Unabhängig davon ist die Nutzung eines ungesicherten WLAN sowieso nicht strafbar. Ein mit einem Notebook in einem Auto sitzender Mensch begründet deshalb keinen Anfangsverdacht. Das wurde hier und anderswo schon umfangreich erklärt. Aber vielleicht ist das alles auch einfach zu hoch. Zumindest für jemanden wie den Beamten bzw. de…

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Themen: Notebook

Erschienen 29. November 2005 auf http://www.lawblog.de.

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