Welche Verjährungsfristen gelten im Arbeitsrecht?
Welche Verjährungsfristen gelten im Arbeitsrecht?
- Berlin Arbeitsrecht Rechtsanwalt -
Die arbeitsvertraglichen Regelungen über die Verjährungsfristen finden sich im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Es gelten hier
unterschiedliche Regelungen.
Ein häufiger Fehler der Arbeitnehmer besteht darin, dass diese glauben, dass die Verjährungsfristen das Maß aller Dinge in
arbeitsrechtlichen Streitigkeiten darstellen. Dem ist aber nicht so, da die Hauptgefahr im nicht von Verjährungsfristen ausgeht, das diese recht lang sind, sondern von
den so genannten Ausschlussfristen.
I. 3 Monate
Ansprüche aus der Verletzung eines Wettbewerbsverbotes durch einen Handelsgehilfen nach § 60 HGB verjähren innerhalb von drei Monaten
ab dem Zeitpunkt, in dem abgehende Arbeitgeber
vom Abschluss des verbotenen Geschäfts hat (§ 61 Abs. 2 1. Halbsatz HGB).
II. 6 Monate
Gemäß § 548 BGB verjähren Ansprüche aus einem über eine Werksmietwohnung in sechs Monaten.
III. 3 Jahre
Die wichtigste Verjährungsfrist-dies ist auch die regelmäßige Verjährungsfrist-ist die dreijährige Verjährungsfrist. Diese Frist gilt
insbesondere auch für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Früher betrug die Frist, zum Beispiel für Entgeltansprüche des
Arbeitnehmers 2 Jahre. Nach der Einführung des neuen Verjährungsrechtes ab dem 1.1.2002 beträgt nun die regelmäßige Verjährungsfrist
3 Jahre. Diese Frist gilt auch für ein Großteil der arbeitsvertraglichen Ansprüche, also nicht nur für den Arbeitslohnanspruch.
IV. 5 Jahre
Ansprüche aus der Verletzung eines aus § 60 HGB folgenden Wettbewerbsverbotes durch einen Handlungsgehilfen verjähren gemäß 61 Abs. 2 zweiter Halbsatz HGB in fünf Jahren
Abschluss des verbotenen Geschäfts. Dies gilt unabhängig von der Kenntnis des Arbeitgebers.
V. 10 Jahre
Innerhalb von 10 Jahren verjähren Schadensersatzansprüche die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder
der Freiheit beruhen und nicht Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufserkrankung sind.
VI. 30 Jahre
Innerhalb von 30 Jahren verjähren Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder
Freiheit beruhen und nicht Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufserkrankung sind. Sonstige Schadensersatzansprüche, die nicht
bereits nach 10 Jahren verjährt sind.
und Verwirkung
Wie bereits ausgeführt, ist die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren meist nicht das Problem des Arbeitnehmers. Welche
Arbeitnehmer wartet schon drei Jahre, bevor er seinen Arbeitslohnanspruch einklagt. einen Anspruch auf Zahlung von Arbeitslohn zum
Beispiel aber auch andere Ansprüche des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers können vor Ablauf der Verjährungsfrist verwirken. Die
Verwirkung ist ein…
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