Welche Auswirkungen haben Berichte über decodierbare werkseitige WPA2-Verschlüsselungen von Telekom/Vodafone-WLAN-Routern auf Filesharing-Abmahnungen?

In diesen Tagen finden sich immer wieder Hinweise darauf (vgl. z.B. hier und hier), dass sich die werksseitig vorgegebene (WPA2-) Verschlüsselung von (bestimmten) WLAN-Routern der Telekom oder Vodafone binnen Sekunden entschlüsseln lasse, so dass der entsprechende Router von Dritten für illegale Downloads missbraucht werden könne. Erste Kollegen frohlocken, dass hiermit das Verteidigungsarsenal derjenigen Rechtsanwälte bereichert werde, die sich mit der Abwehr bzw. Bearbeitung von Filesharing-Abmahnungen befassten. Doch gerade dies ist ein schwerwiegender Irrtum. Wir zitieren aus der maßgeblichen Entscheidung “Sommer unseres Lebens” (BGH, Urteil vom 12.05.2010, Az. I ZR 121/08): “Nach den vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Feststellungen des Landgerichts hat der Beklagte allerdings keinen gänzlich ungesicherten WLAN-Zugang verwendet. Vielmehr war der Zugang auf seinen Router bei akti­vierter WLAN-Unterstützung werkseitig durch eine WPA-Verschlüsselung ge­schützt, die für die Einwahl in das Netzwerk des Beklagten einen 16-stelligen Authentifizierungsschlüssel erfordert. Mangels anderweitiger Feststellungen kann jedenfalls für September 2006 auch nicht davon ausgegangen werden, dass bei privater WLAN-Nutzung eine Verschlüsselung nach dem WPA2- Standard verkehrsüblich und damit geboten war, um unberechtigte Zugriffe Dritter auf das Drahtlosnetzwerk zu verhindern. Es belastete die Verwender dieser Technologie unzumutbar und damit unverhältnismäßig, wenn sie ihre Netz­werksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anpassen und da­für entsprechende finanzielle Mittel aufwenden müssten.

Die Prüfpflicht des Beklagten be…

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Themen: Wlan , Tauschbörse , P2p , Vodafone , Bittorrent , Stand Der Technik , Router , Wpa , Verschlüsselung , Knacken , Filesharing News+recht
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 23. August 2011 auf http://damm-legal.de.

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