WEKO: Geldbussen für Baufirmen im Kanton Aargau

Mit Entscheid vom 16. Dezember 2011 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) 17 im Kanton Aargau im Baugewerbe tätigen Unternehmen Geldbussen auferlegt. Die betroffenen Unternehmen hatten an unzulässigen Submissionsabsprachen über Preise und die Aufteilung von Märkten teilgenommen. Die Summe der Geldbussen beläuft sich auf rund CHF 4 Mio. Die entsprechende Untersuchung wurde im Juni 2009 mit einer Hausdurchsuchung eröffnet. Nach den Feststellungen der WEKO haben sich die betroffenen Unternehmen zwischen 2006 und 2009 über rund 100 Submissionen abgesprochen. Konkret wurden die jeweiligen Bauprojekte und Kunden durch eine Koordination der Beträge der Eingaben unter den Unternehmen aufgeteilt. Sieben der beteiligten Unternehmen haben im Zuge der Untersuchung von der Kronzeugen- bzw. Bonusregelung profitiert, wobei das erste meldende und kooperierende Unternehmen in den Genuss eines vollständigen Sanktionserlasses gekommen ist. Die Beträge der einzelnen Sanktionen sind aus der Pressemitteilung der WEKO vom 12. Januar 2012 e…

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Themen: Rechtsprechung , IP IT U. Wettbewerb

Erschienen 12. Januar 2012 auf http://www.swissblawg.ch.

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