Weiterhin Probleme beim Girokonto für Jedermann

Die Situation bei der bankpraktischen Handhabung des Girokontos für jedermann hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung nicht verbessert. Diese Einschätzung vertritt die Bundesregierung in ihrem Bericht zur Umsetzung der Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann. Zwar sei die Anzahl der geführten Girokonten für jedermann zum Stichtag 31. Dezember 2007 im Vergleich zum Vorjahr um fast 150.000 auf 2.147.169 gestiegen, jedoch sei aufgrund dieser Vergleichszahlen nicht davon auszugehen, dass es zu einer tatsächlichen Zunahme solcher Konten im Segment der bisher kontolosen Bürger gekommen sei.

Um allen Bürgern eine Teilhabe am Zahlungsverkehr über ein eigenes Girokonto zu ermöglichen, schlägt die Bundesregierung deshalb unter anderem vor, die bisher unverbindliche Empfehlung zum Girokonto für jedermann zu einer rechtlich verbindlichen Selbstverpflichtung der Kreditinstitute gegenüber ihren Kunden weiterzuentwickeln. Ein gemeinsamer Bericht von Bundesfinanz- und Bundesjustizministerium komme zu dem Ergebnis, dass eine Verpflichtung der Banken zum Abschluss eines Girovertrags mit Kunden, die kein Girokonto besäßen, grundsätzlich geregelt werden könne, so die Bundesregierung in ihrem Bericht.

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Themen: Girokonto , Fingerprint
Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht

Erschienen 16. Januar 2009 auf http://www.rechtslupe.de.

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