Wulff fordert auch niedersächsisches Bombodrom zu schließen
Reuters | 13. Juli 2009 — Berlin (Reuters) - Nach der Entscheidung gegen die Nutzung des Bombodroms in Brandenburg durch die Bundeswehr fordert auch Nied…
Das militärische Übungsgelände “Nordhorn Range” darf nach einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg weiterhin militärisch genutzt werden.
Bei dem Übungsplatz “Nordhorn Range” handelt es sich um einen Luft-Boden-Schießplatz in der Nähe von Nordhorn, der 2001 von der britischen Royal Air Force an die Bundeswehr übergeben wurde. Die Nutzung wurde nach der Übergabe von der Bundeswehr im bisherigen Rahmen fortgeführt. Im März 2008 erhoben die Landkreise Grafschaft Bentheim und Emsland, die Städte Nordhorn und Lingen, die Samtgemeinde Schüttorf sowie die Gemeinden Wietmarschen, Emsbüren und Geeste Klage gegen die weitere Nutzung von “Nordhorn Range”.
Vorangegangen waren erfolgreiche Klageverfahren brandenburgischer Kommunen und Bürgervereinigungen gegen das Übungsgelände Wittstock (“Bombodrom”) in Brandenburg, das seit Ende 2000 aufgrund von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichts Potsdam von der Bundeswehr nicht mehr genutzt werden durfte.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Osnabrück hatten die klagenden Kommunen ihr Abwehrrecht verwirkt und dementsprechend war die Klage gegen “Nordhorn Range” abzuweisen. Aufgrund der langjährigen Nichtgeltendmachung des Abwehrrechts (von 2001 bis 2008) stellte sich dessen Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben dar; die beklagte Bundesrepublik Deutschland hatte davon ausgehen dürfen, dass sich die Kommunen gegen die Nutzung von “Nordhorn Range” als Luft-Boden-Übungsschießplatz nicht mehr zur Wehr setzen würden.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat nunmehr dieses Urteil bestätigt. Die von den Klägern geltend gemac…
» Vollständiger ArtikelErschienen 31. Januar 2012 auf http://www.rechtslupe.de.
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