Die Schrecken des Deutoronomiums, Teil 2: Verstörende mosaische Gesetze
strafblog | 3. März 2012 — Immendorf-Bibel “Gesetzt den Fall, ein Mann hat zwei Frauen, von denen er die eine mehr liebt als die andere, und beide hab…
Zu den "Schrecken des Deuteronomiums" habe ich früher schon gebloggt, und weil´s Ostern ist, komme ich nochmal auf die alttestamentarischen Gesetze zurück (auch wenn das Neue Testament zeitgemäßer wäre). Und natürlich ist nicht alles schrecklich, was Moses da so verkündet hat. Hier noch ein paar Beispiele: "Gesetzt den Fall, ein Mann hat zwei Frauen, von denen er die eine mehr liebt als die andere, und beide haben ihm einen Sohn geboren. Wenn der zuerst Geborene von der weniger geliebten Frau stammt, darf der Vater bei der Verteilung des Erbes den Sohn der Frau, die er mehr liebt, trotzdem nicht bevorzugen und ihn als Erstgeborenen behandeln. Er muss dem Sohn der ungeliebten Frau sein Erstgeburtsrecht lassen und ihm doppelt soviel vererben wie dem anderen. Denn er ist nun mal der erste Sohn, den er gezeugt hat." (5. Buch Mose, 21, 15 - 17) "Gesetzt den Fall, ein Mann heiratet, aber dann gefällt ihm die Frau nicht mehr. Er möchte sie loswerden, bringt sie in schlechten Ruf und erklärt öffentlich: "Als ich mit dieser Frau die Ehe vollziehen wollte, stellte sich heraus, dass sie nicht mehr unberührt war." Dann sollen der Vater und die Mutter der jungen Frau zum Versammlungsplatz am Tor gehen und den Ältesten der Stadt das Beweisstück dafür vorlegen, dass die Tochter ihrem Ehemann als unberührte Jungfrau übergeben wurde. Der Vater erklärt dazu: "Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben. Jetzt will er sie loswerden und verleumdet sie mit der Behauptung, sie sei nicht unberührt gewesen. Aber die Spuren auf diesem Gewand beweisen das Gegenteil." Dabei breiten die Eltern das Obergewand ihrer Tochter aus, auf dem das Paar die Hochzeitsnacht verbracht hat. Darauf sollen die Ältesten den Mann auspeitschen lassen. Außerdem muss er dem Vater der jungen Frau 100 Silberstücke zahlen, als Entschädigung dafür, dass er ein Mädchen aus dem Volk Israel verleumdet hat. Er muss die Frau zeitlebens behalten und darf sie nicht wegschicken. Hat der Ehemann aber mit seiner Beschuldigung Recht gehabt und die Eltern können die Unberührtheit ihrer Tochter nicht beweisen, so wird die junge Frau vor das haus ihres Vaters geführt und dort von den Männern der Stadt durch Steinigung hingerichtet. Sie hat sich wie eine Hure benommen, obwohl sie noch im Haus ihres Vaters lebte. Eine solche Schandtat darf in Israel nicht geschehen. Ich müsst das Böse aus eurer Mitte entfernen." (5. Buch Mose, 22, 13 - 21) Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER
Erschienen 15. April 2006 auf http://www.strafblog.de.
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