Weitere Aspekte fehlender Anonymisierung
am 28.11.2007 von strafprozess
In meinem
letzten Beitrag habe ich darauf hingewiesen, dass die Vertreter der Beschwerdeführer der im Internet publizierten Entscheide des Bundesgerichts in der Regel nicht anonymisiert werden.
In einem Urteil, das gestern ins Netz gestellt wurde, wird …
Dass-Entscheid des Bundesgerichts
strafprozess / Es ist festzustellen- dass auch das Schweizerische Bundesgericht seit einiger Zeit sog. Dass-Entscheide fällt;- dass es solche Entscheide bisweilen auch ins Netz stellt;- dass das heute online gestellte Urteil 1P.336/2006 vom 23.06.2006 ein solcher…
Absichtsprovokation / Notwehrexzess
strafprozess / In einem am Freitag online gestellten Urteil (6S.268/2995 vom 09.08.2005) hat der Kassationshof des Bundesgerichts einen Entscheid des Kriminalgerichts Solothurn geschützt. Dieses habe die Absichtsprovokation zu Recht verneint, sei aber zutreffend…
Reformatio in peius vel in melius?
strafprozess / In einem heute online gestellten Urteil heisst das Bundesgerichts in Fünferbesetzung eine Strafrechtsbeschwerde teilweise gut ( 6B_102/2007 vom 13.11.2007). Der Beschwerdeführer war zu Unrecht wegen unrechtmässiger Verwendung von Vermögenswerten…
Bundesstrafgericht - neue Entscheide
strafprozess / Das Bundesstrafgericht hat die im April 2006 gefällten Entscheide ins Netz gestellt. Darunter findet sich soweit ersichtlich nichts von grösserer Bedeutung. Immerhin ist auf ein Beschwerdeverfahren hinzuweisen, bei dem es um die Entlassung des amt…
Anonymisierung von Entscheiden
strafprozess / In einem kürzlich online gestellten Entscheid, den ich hier nicht verlinke, hat das Bundesgericht die Wiederherstellung einer Frist nach Art. 50 Abs. 1 BGG bewilligt. Der Anwalt des Beschwerdeführers, dessen Name wie üblich nicht anonymisiert wir…
Kein Widerruf des Einspracheverzichts
strafprozess / Wer verspricht, auf die Einsprache gegen einen Strafbefehl zu verzichten, kann nach einem heute online gestellten Urteil des Bundesgerichts (1P.409/2006 vom 14.08.2006) darauf grundsätzlich nicht zurückkommen. Dies gilt selbst dann, wenn das anwend…
