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Weißwurst-Klüngel: Verurteilung im „Allianz-Arena“-Verfahren durch BGH bestätigt

am 10.08.2006 von http://blog.juracity.de

Bei der Vergabe des Bauauftrages für die „Allianz-Arena“ (das neue Fußballstadion) in München ist geschmiert worden. So hat der BGH (1 StR 50/06) die Verurteilung des Landgericht München I vom 13. Mai 2005 bestätigt.
Der Angeklagte Karl-Heinz Wildmoser junior, Geschäftsführer des TSV München von 1860 GmbH & Co KG aA, war Mitglied im Lenkungsausschuss, Gutachtergremium, sowie Geschäftsführer der für die Errichtung und den Betrieb des Stadions gegründeten Allianz Arena München Stadion GmbH, deren Bauherren der FC Bayern neben dem TSV München von 1869 waren. 
Im Vergabeverfahren waren zuletzt noch neben der letztlich den Zuschlag erhaltenden Alpine Bau Deutschland GmbH (Alpine GmbH) – welche Hinweise auf das Vergabeverfahren durch den Angeklagten, sowie einen mitangeklagten Geschäftspartner des Angeklagten erhalten hatte - eine weitere Firma beteiligt. Der Mitangeklagte erhoffte die Zahlung einer Maklerprovision für den Fall des Zuschlages an die Alpine GmbH. Die Alpine GmbH forderte Insiderinformationen über das Vergabeverfahren als Gegenleistungen für Zahlungen. Es fanden sodann vier Treffen statt, an welchen der Angeklagte Wildmoser, der Mitangeklagte, sowie einem Mitglied der Geschäftsfüh-rung des Alpine-Konzerns, dessen Tochter die Alpine GmbH war, welcher die Zahlung von 5,5 Mio. DM versprach, falls der Angeklagte sich erfolgreich für eine Vergabe an die Alpine GmbH einsetze und später Ansprechpartner bei der Durchführung des Bauvorhabens sei.
Die Zahlung erfolgte nach Zuschlag zugunsten der Alpine GmbH über fingierte Rechnungen an den Mitangeklagten, sodann größtenteils weiter an den Angeklagten, welcher mit den Zahlungen ein von ihm und seinem Vater geleitetes Unternehmen in Dresden sanierte.
Der Angeklagte Wildmoser wurde wegen Untreue in Tateinheit mit Bestechlichkeit im …

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