Weiser Lottospieler

Ein Wiesbadener Lotto-Tipper will von der hessischen Lotto-Gesellschaft Einsätze über 250.000 Euro zurück und beruft sich dabei auf seine angebliche Spielsucht. Also erst Lotto spielen, dann verlieren und das Geld zurückfordern – so geht’s nicht! Das meinte auch das Wiesbadener Landgericht und lehnte die Klage ab. Wir empfehlen eine viel bessere Lösung: einfach im Lotto gewinnen!

Quelle: taz

Mich würde interessieren, wie es dem Anwalt dieses Phantasten gelungen ist, den Rechtsschutzversicherer von den Erfolgsaussichten der Klage zu …

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Themen: Anwalt , Taz
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 22. September 2006 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.

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